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Ältere Meldungen zum Coronavirus

Mitteilung vom 28.05.2020

Die neue Coronaschutzverordnung in der Fassung ab 30.05.2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 22.05.2020

Die Coronaschutzverordnung hat einige weitere Anpassungen mit Geltung ab dem 21.05.2020 erfahren. Die Änderungen sind lediglich redaktioneller Art und haben vormals bestehende Verweisungsfehler korrigiert.

Die Coronaschutzverordnung in der Fassung ab 21.05.2020 finden Sie hier.

Die Anlage hygiene- und Infektionssschutzstandards zur Coronaschutzverordnung in der Fassung ab 21.05.2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 20.05.2020

Durch eine neue Mantelverordnung wurden neben der Coronaschutzverordnung weitere Corona-Regelungen aktualisiert, insbesondere wurde die Gültigkeit aller Verordnungen vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 17.05.2020

Die neue Coronaschutzverordnung in der Fassung ab 16.05.2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 16.05.2020

NRW hebt die Quarantäne-Pflicht für Rückkehrende aus der EU, den Schengen-Staaten sowie Großbritannien auf. Informationen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 09.05.2020

Mit einem Stufenplan geht Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen schrittweise in Richtung einer „neuen Normalität“. Die angekündigten Lockerungen wurden jetzt in eine neue Coronaschutzverordnung übernommen. Grundsätzlich gelten auch weiterhin die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln.

Die Coronaschutzverordnung in der ab 11. Mai 2020 geltenden Fassung finden Sie hier.

Die Coronaeinreiseverordnung in der ab 10. Mai 2020 geltenden Fassung finden Sie hier.

Die Coronabetreuungsverordnung in der ab 14. Mai 2020 geltenden Fassung finden Sie hier.

Die Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

Ordnungsamt Kevelaer ist am Sonntag, 10. Mai 2020, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr, für telefonische Fragen der Gastronomiebetreiber unter Tel.: 02832 122-832 erreichbar

Das Land NRW hat in dieser Woche weitreichende Lockerungen beschlossen, die ab 11. Mai 2020 auch für die Gastronomie gelten. Die Informationen sind bereits am Mittwoch über die Presse verkündet worden. Die entsprechende Rechtsverordnung hat die Stadtverwaltung aber erst am Samstag erreicht. Dies erklärt auch, warum das Ordnungsamt die vielen berechtigen Fragen der Gastronomen bislang noch nicht beantworten konnte. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung der hygienischen Standards in Gaststätten herrscht eine große Unsicherheit.

Die ab dem 11.05.2020 geltende 4. Änderung der CoronaSchVO NRW bringt in § 14 etwas Klarheit. Grundlage für die Öffnung der Gastronomie ist danach das Erstellen und Umsetzen eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts. Welche Vorgaben dabei zu beachten sind, ist der vorstehenden Anlage zur CoronaSchVO zu entnehmen. Unter Beachtung dieser Standards können gastronomische Einrichtungen ab dem 11.05.2020 wieder öffnen.

Da gerade die gastronomischen Betriebe unter der nahezu zweimonatigen Schließung erheblich leiden mussten hat das Ordnungsamt Kevelaer noch am Samstag sämtliche Kevelaerer Gastronomen über die neuen Hygienestandards informiert.

Des Weiteren bietet das Ordnungsamt aufgrund der erst kurzfristig erlassenen Verordnung allen Gastronomen am Sonntag, den 10.05.2020, in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr, die Möglichkeit, unter der Telefonnummer 02832/122-832 Fragen - insbesondere zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu richten.

 

Mitteilung vom 07.05.2020

Der am Ende dieser Seite zur Verfügung stehende Download zu den "Fragen und Antworten rund um Corona" wurde heute aktualisiert. Weitere Ergänzungen werden in Kürze erwartet.

Mitteilung vom 06.05.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Lockerung der Besuchsregelung in Heimen ab dem 10. Mai 2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 05.05.2020

Der am Ende dieser Seite zur Verfügung stehende Download zu den "Fragen und Antworten rund um Corona" wurde heute aktualisiert.

 

Mitteilung vom 04.05.2020

Die Pressemitteilung zur Neufassung der CoronaSchVo ab dem 04.05.2020 sowie die Anlage zu den "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 26.04.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Maskenpflicht ab dem 27.04.2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 23.04.2020

Der am Ende dieser Seite zur Verfügung stehende Download zu den "Fragen und Antworten rund um Corona" wurde heute aktualisiert.

 

Mitteilung vom 22.04.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Schülerbeförderung ab dem 23.04.2020 finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 21.04.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Aktualisierung der CoronaSchVO, der CoronabetrVO und der CoronaEinreiseVO finden Sie hier.

Hinweise zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen finden Sie hier.

Der am Ende dieser Seite zur Verfügung stehende Download zu den "Fragen und Antworten rund um Corona" wurde heute aktualisiert.

 

Mitteilung vom 20.04.2020

Aktuelle Zahlen in Kevelaer
Bis zum 19.04.2020 hat es in Kevelaer 187 Corona-Verdachtsfälle gegeben. 44 davon wurden positiv auf Covid-19 getestet. 24 der an Covid-19 erkrankten Personen sind wieder genesen. Eine der erkrankten Personen ist leider verstorben. Es befinden sich zum oben genannten Zeitpunkt 19 Bürgerinnen und Bürger in Quarantäne. Die Quarantäne abgeschlossen haben hingegen bereits 137 Personen.

 

Mitteilung vom 17.04.2020

Ab Montag, 20.04.2020, wird es einige Lockerungen bei den Maßnahmen zur Vorbeugung von Corona-Infektionen geben, so können unter gewissen Auflagen beispielsweise kleine Läden geöffnet werden, es erfolgt eine schrittweise Öffnung der Schulen und der Kreis der Personen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wird erweitert. Zudem laufen derzeit Abstimmungen und Vorbereitung für eine teilweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes auf Hochtouren.

Die näheren Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen werden teilweise noch auf Bundes- oder Landesebene erarbeitet. Die Stadtverwaltung sammelt die Informationen, wertet sie aus und wird Sie in Kürze an dieser Stelle informieren.

Die Coronaschutzverordnung, die ab 20.04.2020 in Kraft tritt, finden Sie hier; die Coronabetreuungsverordnung finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 10.04.2020

Landesregierung erlässt Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende. Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Mitteilungen vom 26.03.2020

Die Landesregierung hat seit Montag, 23. März 2020 ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen. Danach sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Durch nunmehr einheitiche Regelungen sind die getroffenen Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher. Die Verordnung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) finden Sie hier.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung zwingend einzuhalten ist und Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zur Umsetzung der Regelungen aus der Rechtsverordnung hat die Landesregierung am 24. März 2020 einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Den Katalog finden Sie hier. Er enthält eine Übersicht, welche Verstöße als Straftaten und welche als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind.

In Ergänzung zur Verordnung des Landes hat die Wallfahrtsstadt Kevelaer zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Betretungsverboten von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung zur Schulschließung aufgrund SARS-CoV-2 finden Sie hier.

Informationen und Hilfen für die Kevelaerer Wirtschaft

Das Coronavirus trifft auch die heimische Wirtschaft hart. Industrie, Einzelhandel, Gastgewerbe und Tourismusindustrie verzeichnen Umsatzrückgänge. Die vom Land Nordrhein-Westfalen angeordneten Schließungen und Beschränkungen stellen die Unternehmen teilweise vor existenzielle Bedrohungen. Bund und Land haben bereits Förder- und Kreditprogramme für betroffene Unternehmen angekündigt.

Die Wirtschaftsförderung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat für Unternehmen wichtige Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Hilfen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Gewerbesteuerzahlungen und Sondernutzungsgebühren - Rat und Verwaltung sind sich darüber einig, dass den Bürgern, aber auch den Unternehmern unbürokratisch und rasch geholfen werden muss.  Anträge von Unternehmen auf Stundung der Gewerbesteuervorauszahlung bzw. auf eine Herabsetzung werden derzeit unbürokratisch bewilligt bzw. Zahlungsziele großzügig ausgesetzt. Bezahlte Sondernutzungsgebühren werden anteilig zurückerstattet, wenn die Länge der derzeitigen Schließung der Geschäfte und Gastronomiebetriebe bekannt ist.

Elternbeiträge - Die Elternbeiträge in Kitas, Tagespflege und Offenem Ganztag (OGS) werden im Monat April landesweit ausgesetzt. Das kündigte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag an.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung auf folgenden Kompromiss für den Monat April verständigt:

  • Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in den genannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
  • Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
  • Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.

Für die Kevelaerer Eltern und Familien bedeutet dies, dass keine Elternbeiträge für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung (Kita), einer Kindertagespflege und des Offenen Ganztages (OGS) sowie des städtischen Mittagstreffs für den Monat April zu zahlen sind.
Die Abbuchung der Beiträge wird für den Monat April durch die Stadtkasse ausgesetzt.
Wenn Eltern selbst einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten sie diesen für den Monat April stornieren.

 

Mitteilung vom 25.03.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum Thema Elternbeiträge und Sondernutzungsgebühren finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung zur Schulschlließung finden Sie hier und die Allgemeinverfügung zu Betretungsverboten von Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 23.03.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Corona-Neuinfizierungen finden Sie hier und die Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Bürgermeisters finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 20.03.2020

Die Änderung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 19.03.2020

Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten finden Sie hier und die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 18.03.2020

Die Pressemitteilung "Weitere Maßnahmen zur Coronapandemie" der Wallfahrtsstadt Kevelaer finden Sie hier und die Allgemeinverfügung des Bürgermeisers finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 18.03.2020 - Kreis Kleve baut mobile Probeentnahme deutlich aus

Der Kreis Kleve weitet zur Entlastung der Arztpraxen im Kreisgebiet sein Angebot zur mobilen Probeentnahme für die Testung auf den Coronavirus-Erreger deutlich aus. Ab der kommenden Woche sollen drei Fahrzeuge im Kreisgebiet eingesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit der Arztpraxen vor Ort zu erhalten. Derzeit ist ein Fahrzeug im Einsatz. Die grundsätzliche Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu dieser Ausweitung ist erfolgt. Die organisatorischen Erfordernisse werden derzeit in die Wege geleitet. Geplant ist, dass ab der nächsten Woche jeweils ein Fahrzeug vom Deutschen Roten Kreuz im nördlichen und im südlichen Kreisgebiet die Rachenabstriche vornimmt. Im Bereich Emmerich am Rhein/Rees wird der Maltester Hilfsdienst für den Kreis Kleve im Einsatz sein. Der Kreis Kleve übernimmt zunächst die Kosten der mobilen Beprobung. Hierfür wurde ein Budget von zwei Millionen Euro bereitgestellt.

 

Mitteilung vom 16.03.2020

Die Pressemitteilung "Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie" der Wallfahrtsstadt Kevelaer finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 16.03.2020 - Reiserückkehrer aus definierten Gebieten haben Zugangsverbote

Die Anordnungen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW haben auch auf Kevelaer Auswirkungen. Danach haben Kevelaerer, die aus dem Urlaub aus Risikogebieten zurückkehren, für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche:

  1. Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen", Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)
  2. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken
  3. stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
  4. Berufsschulen
  5. Hochschulen

Nach dem Robert-Koch-Institut (RKI) sind Risikogebiete zur Zeit Italien, Iran, in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), in Südkorea: Provinz Gyeongsangbukdo (Nord-Gyeongsang), in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), in Österreich: Bundesland Tirol, in Spanien: Madrid und in den USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York.

 

Mitteilung vom 16.03.2020 - Geburtstags- und Goldhochzeitsbesuche bis auf Weiteres ausgesetzt

Am gestrigen Sonntag haben sich die 16 Bürgermeister des Kreises Kleve sowie der Landrat getroffen, um das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abzustimmen. Neben etlichen weiteren Entscheidungen wurde einhellig beschlossen, dass die Geburtstags- und Gold- bzw. Diamanthochzeitsbesuche durch Bürgermeister, stellvertretende Bürgermeister und Ortsvorsteher bis auf Weiteres einzustellen sind. Ziel ist die Vermeidung nicht notwendiger sozialer Kontakte. Eine Gratulation ist sicherlich etwas Schönes für das Geburtstagskind oder das Goldhochzeitspaar. Ziel ist aber unter anderem auch der Schutz der besonders anfälligen Personengruppen vor Ansteckung. Hierzu zählen insbesondere auch hochbetagte Menschen. Um jegliches Risiko zu minimieren, halten die Bürgermeister des Kreises Kleve es aktuell für zwingend geboten, diese Besuche bis auf Weiteres auszusetzen.

 

Mitteilung vom 16.03.2020 - Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13.03.2020 einen Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern erlassen.

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus müssen weiterhin kontaktreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird verwiesen. Dieser steht auch zum Download zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 15.03.2020 - Leitlinien zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (Stand 15.03.2020)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13.03.2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen erlassen (siehe unten). In den Erlassen sind Ausnahmen für Kinder bestimmter Personengruppen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Personen, die in kritischen Infrastrukturen beruflich tätig sind.

Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Bei der entsprechenden Beurteilung ist seitens der Arbeitgeber auf die Unabkömmlichkeit der Personen in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion abzustellen. Auf die Leitlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird verwiesen. Dieser steht auch zum Download zur Verfügung.

 

Mitteilung vom 14.03.2020 - Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Das Coronavirus wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion verbreitet, also beispielsweise durch Husten oder wenn Personen sich nach dem Anfassen von mit infiziertem Material behafteter Fläche ins Gesicht fassen. Wichtige Hygienehinweise, allgemeine Verhaltenshinweise sowie weitergehende Informationsplattformen im Internet können Sie dem Flyer der Wallfahrtsstadt Kevelaer entnehmen, der zum Download zur Verfügung steht (siehe unten).

 

Mitteilung vom 14.03.2020 - Erkrankungsfall im Marienhospital Kevelaer

Das Marienhospital Kevelaer informiert, dass eine Verwaltungs-Mitarbeiterin sich mit dem COVID-19-Virus infiziert hat. Sie befindet sich seit dem Verdacht am Montag in häuslicher Quarantäne, das positive Testergebnis liegt seit Donnerstag vor.

Die Verwaltungs-Mitarbeiterin hatte keinen Patientenkontakt.

Der Betrieb des Krankenhauses und die Versorgung der Patienten ist deshalb in keiner Art und Weise beeinträchtigt.

Die wenigen Kolleg*innen, die Kontakt hatten, sind aktuell nicht im Dienst. Sie wurden am Montag direkt über die möglichen Symptome einer Infektion und Schutzmaßnahmen informiert und anschließend nach Hause geschickt, um eine Ausschluss-Diagnostik vorzunehmen. Die Testergebnisse stehen aus.

Alle Maßnahmen, die das Marienhospital trifft, finden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve statt.

Wichtigstes Ziel ist für uns der Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen.

 

Mitteilung vom 14.03.2020 - Kinderbetreuung

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung vom 13.03.2020 zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:

Kinderbetreuung:

Ab Montag, 16.03.2020 dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen" betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Von der Schließung ist auch der städtischen Kindergarten Spatzennest betroffen. In dringenden Fällen setzen Sie sich bitte mit der Kindergartenleitung (Tel.: 0 28 32 / 79 99 57) in Verbindung.

 

Aktuelle Information des Kreises Kleve: (Stand 13.03.2020, 10.30 Uhr)

Jetzt sind im Kreis Kleve fünf weitere Fälle mit Corona-Infektion nachgewiesen worden. Eine Person wohnt in Kalkar, eine in Kerken, zwei in Straelen und eine in Wachtendonk. Insgesamt gibt es damit zehn bestätigte Corona-Fälle im Kreis Kleve. Neun der bislang infizierten Personen befanden sich – teilweise unabhängig voneinander – in Österreich im Ferienort Ischgl. Das Kreisgesundheitsamt kann nun wegen dieser Häufung den Ort Ischgl als Infektionsort bekanntgeben.

Alle Reiserückkehrer, die in den letzten 14 Tagen aus Ischgl und aus Italien in den Kreis Kleve zurückgekehrt sind und Husten, Halskratzen, Fieber oder Unwohlsein beklagen, sollen umgehend ihre Hausarztpraxis anrufen, bzw. am Wochenende die Telefonnummer 116 117. Wer aus diesen Gebieten zurückgekehrt ist und keine Symptome hat, sollte bitte die Hinweise für Reiserückkehrer lesen und sich an den Verhaltensrichtlinien orientieren.

Die zehnte Person mit Corona-Virus hatte nachweislich Kontakt zu einem bestätigten Corona-Patienten aus dem Kreis Heinsberg.

Alle mit dem Corona-Virus infizierten Personen im Kreis Kleve zeigen milde Krankheitssymptome und sind in häuslicher Quarantäne. Das Kreisgesundheitsamt ermittelt auch in den neuen Fällen die Kontaktpersonen.

 

Mitteillung vom 13.03.2020 - Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020

Kein Unterreicht in den Kevelaerer Schulen ab Montag, 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien

Laut Mitteilung des Schulministeriums in NRW werden alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen am Montag, 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.

Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Sowohl am Montag, 16.3.2020 als auch am Dienstag, 17.3.2020 stellen die Schulen während der üblichen Unterrichtszeiten eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die jeweilige Schulleitung.

Die Schulbusse bleiben am Montag, 16.03.2020 und Dienstag, 17.03.2020 im Einsatz.

Sofern eine Betreuungsmöglichkeit kurzfristig realisiert werden kann, empfiehlt die Wallfahrtsstadt Kevelaer jedoch von der Schule fernzubleiben.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 entfällt auch das Betreuungsangebot an den Schulen.

Nach heutigem Stand öffnen die Schulen wieder nach den Osterferien am 20.04.2020.

 

Der Mittagstreff ist am Montag, 16.03.2020 während der üblichen Betreuungszeiten (09:30 Uhr bis 17:00 Uhr) geöffnet.

Weitere Informationen werden am Montag bekanntgegeben.

 

Mitteilung vom 13.03.2020 - Bürgerbusse stellen Fahrbetrieb ein

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation stellen die vier Bürgerbusvereine Kervenheim, Twisteden, Wetten und Winnekendonk ab Montag, den 16. März 2020, ihren Fahrbetrieb bis auf unbestimmte Zeit ein. Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Fahrerinnen und Fahrer vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, wurde diese Vorsichtsmaßnahme seitens der Stadtwerke Kevelaer ergriffen. Denn häufig gehören Fahrgäste und Fahrer zur Risikoklasse 1. Zudem ist eine Abgrenzung des Fahrerplatzes in den kleinen Fahrzeugen leider nicht möglich.

 

Mitteilung vom 13.03.2020 - Hallbad ab 16.03.2020 geschlossen

Einstellung des Bäderbetriebs im Kreis Kleve ab dem 16. März 2020

Die Stadtwerke Emmerich, Stadtwerke Goch, Stadtwerke Kleve, Stadtwerke Rees, die Gemeinde Bedburg-Hau, die Stadt Straelen, die Stadt Geldern, die Wallfahrtsstadt Kevelaer und die Gemeinde Uedem haben sich in enger Abstimmung über ein einheitliches Vorgehen im Kreis Kleve abgestimmt.

Es wurde entschieden, den Bäderbetrieb ab Montag, den 16. März 2020 bis auf Weiteres einzustellen.

Somit ist auch das Hallenbad in Kevelaer ab Montag, den 16. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Wie bitten um Verständnis für diese für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger erforderlichen Maßnahme.