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Reiserückkehrer müssen in Quarantäne

Pressemitteilung vom 10.04.2020

Corona-Einreise-Verordnung verpflichtet Reiserückkehrer ab sofort zu Quarantäne und Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt

Wichtige Informationen des Kreises Kleve für alle Reiserückkehrer, die ab dem 10. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren

Deutsch-Niederländische Grenzpendler sind von der Verordnung nicht betroffen

Die Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 10. April 2020 (Karfreitag) aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Bestimmte Berufsgruppen wie Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer sind von dieser Einreise-Verordnung nicht betroffen.

Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Hierfür wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: reiserueckkehrer@kreis-kleve.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name/Namen, Vorname/Vornamen, Geburtsdatum/Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, ist eine Kontaktaufnahme über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter der Rufnummer 02821 594 950 möglich. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung. Weitere Informationen wurden auf der Coronavirus-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt. Auf der Homepage www.kreis-kleve.de gibt es einen Direktlink zu dieser Internetseite.

Ansprechpartner

Kevelaer Ordnungsamt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer