Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite - allgemeine Hinweise
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.kevelaer.de und seine Unterkapitel.
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen des Tests „Barriere-Check vereinfachte Überwachung“ für die Seite www.kevelaer.de eine BITV-Bewertung vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.04.2021 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Sie gilt nur für die Inhalte unter der Domain www.kevelaer.de (ausgenommen alle Seiten unter https://www.kevelaer.de/tourismus/ und https://www.kevelaer.de/stadtwerke/). Diese Erklärung gilt nicht für Subdomains, wie https://ris.kevelaer.de/ oder Services wie https://formulare.krzn.de/ und https://kevelaer-zaehlerstand.kvasy.de/zmo/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.kevelaer.de ist in Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
Nicht vollständtig BITV konforme Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten vollständig erfüllt:
Prüfschritt | Ergebnis |
---|---|
1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte | Teilweise erfüllt |
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken | Teilweise erfüllt |
1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln | Teilweise erfüllt |
1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften | Teilweise erfüllt |
1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate | Teilweise erfüllt |
1.3.1d Inhalt gegliedert | Teilweise erfüllt |
1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut | Teilweise erfüllt |
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit | Teilweise erfüllt |
2.4.4a Aussagekräftige Linktexte | Teilweise erfüllt |
2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen | Teilweise erfüllt |
2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens | Teilweise erfüllt |
3.2.3 Konsistente Navigation | Eher nicht erfüllt |
4.1.2a Name, Rolle, Wert verfügbar | Teilweise erfüllt |
PDF-Dokumente
Im Rahmen der Überprüfung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer Prüfung unterzogen. Keines der geprüften Dokumente war barrierefrei. An einer Darstellung neu angelegter PDF-Dokumente in einer barrierefreien Version wird aktuell gearbeitet.
Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jedes Video mit Untertiteln oder einer Volltext-Alternative verfügbar. Wir bemühen uns um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: internetredaktion@kevelaer.de oder rufen Sie uns an unter: 02832 122 302 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 10 d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.