Kindertagesbetreuung

Kind mit Bauklötzen

Eine bestmögliche Kindertagesbetreuung ist Wunsch vieler Eltern. Sie unterstützt eine frühe Bildung und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Voraussetzung dafür ist ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe angeboten. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihres pädagogischen Konzeptes, ihrer Größe, der Art der Gruppenzusammensetzung, ihres Standortes und vieles mehr.
In der Kindertagespflege werden flexible Betreuungsangebote, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, von Kindertagespflegepersonen angeboten.
Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Eltern dem zuständigen Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes ihren Bedarf schriftlich anzeigen.

Die Bedarfsmeldung muss von den Eltern, sowohl für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch für eine Betreuung in der Kindertagespflege, über den KITA-ONLINE-Link eingegeben werden.

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Wallfahrtsstadt Kevelaer (mit Stand vom 01.11.2022) finden sie hier.

Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogisches Angebot innerhalb des Netzwerkes der Betreuungs- und Förderangebote in der Wallfahrtsstadt Kevelaer.