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Urkundenanforderungen

Folgende Urkunden können im Standesamt angefordert werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister für Personen, die in Kevelaer geboren, die Ehe geschlossen haben oder verstorben sind
  • beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister, wenn die Lebenspartnerschaft in Kevelaer begründet wurde
  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister (Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbisch, Griechisch (Übersetzung des Inhalts erforderlich!), Türkisch und Polnisch)

Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorhält:

  • Geburtsbücher für die letzten 110 Jahre,
  • Eheschließungsbücher für die letzten 80 Jahre und
  • Sterbebücher für die letzten 30 Jahre

Für weiter zurückliegende Zeiträume befinden sich die Personenstandsbücher im hiesigen Stadtarchiv,
Venloer Str. 33-35, 47623 Kevelaer, (0 28 32-12 22 18).

Die benötigten Urkunden können Sie persönlich, schriftlich oder per Internet bei uns anfordern.

Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Erteilung von Personenstandsurkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (in gerader Linie).

Unterlagen

Personalausweis

Kosten und Gebühren

Erste Urkunde: 15,00 €
Jede weitere in einem Arbeitsgang produzierte Urkunde: 7,50 €

Rechtliche Grundlagen

Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Formulare

Bestellung von Personenstandurkunden

Ansprechpartner

Kevelaer Standesamt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer