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Wahlen

In der Bundesrepublik Deutschland finden in regelmäßigen Abständen Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Nordrhein-Westfalen und zu den kommunalen Vertretungen statt.

Ferner werden die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister bzw. die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten und Gemeinden sowie die Landrätinnen und Landräte in den Kreisen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Europawahl

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt.

Von Juli 2009 an müssen alle Fraktionen aus Abgeordneten aus mindestens 7 Mitgliedstaaten bestehen. Für die Gründung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich.

Weiter Informationen zur Europawahl erhalten Sie hier.

Kommunalwahlen

Die Räte der 396 Gemeinden und 31 Kreise des Landes NRW werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Direktwahlen der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Landrätinnen und Landräte in den nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen finden seit 1999 statt. Für die Direktwahl gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen. Die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister und die Landrätinnen und Landräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Weitere Informationen zu den Kommunalen in NRW finden Sie hier.

Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Von den obersten Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Deutsche Bundestag durch Volkswahlen gebildet.

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die „Fünf-Prozent-Hürde" und die Existenz von Überhangmandaten.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

Landtagswahl

Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet. Seine Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In der aktuellen 17. Wahlperiode gibt es im Landtag von Nordrhein-Westfalen 199 Abgeordnete.

Weitere Informationen zum Landtag NRW finden Sie hier.

Ansprechpartner

Dunja Müller

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer