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Kindertageseinrichtungen
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer befinden sich insgesamt vierzehn Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften. Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege werden Elternbeiträge gemäß der Satzung der Stadt Kevelaer zur Erhebung von Elternbeiträgen in der Fassung vom 05.05.2015 erhoben.
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für Ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich anzuzeigen haben.
Die Bedarfsanzeige ist beim
Jugendamt der Wallfahrtsstadt KevelaerAbteilung 5.2Hoogeweg 7147623 Kevelaerabzugeben und dient der Ermittlung des Gesamtbedarfes.
Der Eingang der Bedarfsanzeige wird spätestens nach einem Monat durch das Jugendamt bestätigt. Der Bestätigung der Bedarfsanzeige wird eine Kostenbeitragstabelle beigefügt.
Bild | Beschreibung |
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Sankt Antonius Kindergarten
Ansprechpartner: Frau Bekker Telefon: (0 28 25) 62 75 E-Mail: kita.stantonius-kervenheim@bistum-muenster.de Homepage: Zum Webauftritt |
Downloads
Satzungen Elternbeiträge (PDF 102 KB)
Elternbeiträge Kindergarten 2015-2016 (PDF 185 KB)
Elternbeiträge Kindergarten 2016-2017 (PDF 185 KB)
Links
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern: Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
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47623 Kevelaer
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