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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung

Pressemitteilung vom 21.04.2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit Verordnung vom 16.04.2020 eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vorgenommen. Mit kleineren Bereinigungen vom 17.04.2020 sind beide Verordnungen am 20.04.2020 in Kraft getreten und lösen die bisherigen Verordnungen ab.

Nach der CoronaSchVO bleibt das Kontaktverbot im öffentlichen Raum bis mindestens zum 03.05.2020 bestehen. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklungen bei wesentlichen Parametern zum Infektionsgeschehen (Neuinfektionen, Genesungen, „Reproduktionszahl") und angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der bisherigen Schließungsanordnungen wurden mit der Aktualisierung der CoronaSchVO erste Öffnungen weiterer Verkaufsstellen ermöglicht. Die Auswahl berücksichtigt dabei vorrangig nach wie vor die Bedeutung der Verkaufsstellen für die Grundversorgung der Bevölkerung sowie weitere Kriterien mit Blick auf die Infektionsrisiken.

In der Coronabetreuungsverordnung gab es zwei wesentliche Änderungen:
Zum einen wurden die Ausnahmen von den Betretungsverboten der Schulen erweitert. Und zwar insbesondere für die Prüfungsklassen zur Vorbereitung der Prüfungen. Zum anderen wird sich der Kreis der Berufe, mit denen Eltern einen Anspruch auf die sogenannte „Notbetreuung" ihrer Kinder haben, ab dem kommenden Donnerstag erweitern. Dabei bleiben die sonstigen Anforderungen für den Anspruch auf „Notbetreuung" jedoch unverändert (Unabkömmlichkeit, Entscheidung durch Schulleitung, Leitung der Betreuungseinrichtung etc.).

Daneben wurde die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) inhaltsgleich bis zum 03.05.2020 verlängert.

Alle drei Verordnungen haben jetzt eine Laufzeit bis zum 03.05.2020.

Die CoronaSchVO finden Sie hier, die CoronaBetrVO finden Sie hier und die CoronoEinreiseVO finden Sie hier.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben für den 30.04.2020 erneut ein Gespräch vereinbart, um dann gemeinsam über die weiteren Schritte ab dem 04.05.2020 zu beraten.

Nicht verlängert wurde die Coronaaufnahmeverordnung, deren Gültigkeit damit mit dem Ablauf des 19.04.2020 endete. Zur Aufnahme und Betreuung von infizierten und infektionsverdächtigen Personen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird aktuell in Abstimmung mit den Verbänden eine neue Regelung erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass diese in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.

Erläuterungen zur Coronaschutzverordnung finden Sie hier.