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Neue Coronaschutzverordnung ab 30.05.2020

Pressemitteilung vom 30.05.2020

Die Landesregierung hat am 27.05.2020 weitere Erleichterungen hinsichtlich der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 30.05.2020 in Kraft.

Die Verordnung sieht unter anderem folgende neue Regelungen vor:

  • Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden weiter zurückgefahren, so dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) auch eine Gruppe von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dabei muss jedoch die Rückverfolgbarkeit der Kontakte gewährleistet sein.
  • Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen (Familie, zwei Haushalte oder max. 10 Personen), wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
  • Die Nutzung von Umkleide und Sanitäranlagen ist unter Auflagen wieder möglich.
  • Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich.
  • Fachmessen, Fachkonferenzen und –tagungen sind mit Schutzkonzept wieder möglich.