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Schutz vor Corona-Neuinfizierungen - Verordnung des Landes NRW

Pressemitteilung vom 23.03.2020

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beinhaltet zudem zahlreiche Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Reiserückkehrer aus Infektionsgebieten (§ 1)
  • Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen  (§ 2)
  • Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten (§ 3)
  • Bibliotheken, Hochschulbibliotheken (§ 4)
  • Handel (§ 5)
  • Sonntagsöffnung (§ 6)
  • Handwerk, Dienstleitungsgewerbe (§ 7)
  • Beherbergung, Tourismus (§ 8)
  • Gastronomie (§ 9)
  • Einkaufszentren (§ 10)
  • Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen (§ 11)
  • Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum (§ 12)
  • Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörde (§ 13)
  • Durchsetzung der Verbote, Bußgelder, Strafen (§ 14)

Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und tritt am 20. April 2020 außer Kraft.

Nähere Informationen erhalten Sie hier auf den Internetseiten der Landesregierung NRW.

Die Verordnung des Ministers für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenzum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coranvirus SARS-CoV- (CoronaSchVO) steht ferner zum Download zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung zwingend einzuhalten ist und Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle bisherigen Allgemeinverfügungen der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind damit überholt und unwirksam.

Downloads

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (PDF 106 KB)

Ansprechpartner

Dave Welling

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Patrick Simon

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer