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Schülerbeförderung

Umstellung auf das DeutschlandTicket:

Die dauerhafte Bindung der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Personennahverkehr ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Das Deutschlandticket bietet allen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis. Auch Schülerinnen und Schüler sollen hiervon profitieren und bei Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung durch den Schulträger ein Deutschlandticket erhalten oder dies als Selbstzahlende zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Mobilität der Schülerinnen und Schüler, die damit schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen. Die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler lag dabei bei den jeweiligen Schulträgern.

Die Förderung des DeutschlandTickets durch das Land wurde zunächst für das Schuljahr 2023/2024 zugesagt. Für die Folgejahre werden noch entsprechende Regelungen erarbeitet.

WICHTIG:

Für Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler wird weiterhin ein entsprechender Eigenanteil erhoben - 14,00 € für das 1. Kind, 7,00 € für das 2. Kind und 0,00 € für das dritte und jedes weitere Kind.

Selbstzahler (Nichtanspruchsberechtigte SuS) können das DeutschlandTicket zu einem Preis von 29,00 €/Monat erwerben. Somit ergibt sich insbesondere bei den Selbstzahlern eine spürbare Senkung des monatlichen Abo-Preises (bisher 39,40 € als SchokoTicket im Schuljahr 2023/2024).

Weitere Informationen erhalten Sie über die Pressemitteilung zur Umstellung unter der Rubrik "Links".

 

Hinweis zum Design/Layout der neuen Tickets:

Aufgrund von Lieferengpässen des Chipkartenherstellers stellt die NIAG die DeutschlandTickets für Schüler derzeit noch auf Karten mit SchokoTicket bzw. YoungTicket-Layout aus. Entscheidend bei einer Fahrausweiskontrolle sind die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind.

 

 

Als Schulträger übernimmt die Wallfahrtsstadt Kevelaer die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW. In der Regel sind dies die Kosten für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (Bus/Bahn). Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall durch die Ausstellung eines SchokoTickets für Freifahrtberechtigte.

Wer hat Anspruch auf die Fahrkostenübernahme?

Anspruchsberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler, deren kürzester Fußweg in der einfachen Entfernung zwischen der Wohnung des Schülers oder der Schülerin und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort (Praktikumsstelle)

  • 2,0 km bei Schülern der Klassen 1 bis 4 (Primarstufe)
  • 3,5 km bei Schülern der Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I)
  • 5,0 km bei Schülern der Klassen 11 bis 12 / 13 (Sekundarstufe II)

beträgt.

Wie beantrage ich die Fahrkostenerstattung (SchokoTicket)?

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer als Schulträger kommt seiner Kostenerstattungspflicht unter Beachtung des Vorrangs öffentlicher Verkehrsmittel nach, indem er SchokoTickets für Freifahrtberechtigte über die Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG (NIAG) ausstellt.

Bestellscheine für das SchokoTicket erhalten Sie im Schulsekretariat.

Das Abonnement zum SchokoTicket kann im laufenden Schuljahr zum 1. eines jeden Monats begonnen werden. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der vollständig ausgefüllte Antrag dem Schulträger bis zum 10. des Vormonats vorliegen.

Das SchokoTicket gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Es endet mit dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Bei Verlust oder Zerstörung kann gegen Gebühr ein neues SchokoTicket ausgestellt werden.

Die infolge verspäteter Antragsstellung entstehenden Fahrkosten werden nicht erstattet.

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, verlieren ihren Erstattungsanspruch, wenn sie das SchokoTicket nicht abonnieren.

Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des SchokoTicket-Abonnements; die Kosten für die Benutzung anderer Verkehrsmittel werden jedoch nicht erstattet!

Was kostet das SchokoTicket?

Für die Möglichkeit, das SchokoTicket auch in der Freizeit zu nutzen, wird im Sinne einer Solidarfinanzierung von den Schülerinnen und Schülern, die Anspruch auf Fahrkostenerstattung für Schulfahrten haben, ein gesetzlicher Eigenanteil erhoben (Rechtsgrundlage: § 97 Absatz 3 Schulgesetz NRW und § 2 Absatz 3 der Schülerfahrkostenverordnung). Die Höhe ist davon abhängig, wie viele ältere anspruchsberechtigte Geschwister ebenfalls das SchokoTicket über den Schulträger beziehen.

Die Regelung der Eigenanteile für die Schulen der Wallfahrtsstadt Kevelaer:

Gymnasium / Gesamtschule

In den Klassen 5 bis 12 / 13 ist grundsätzlich folgender Eigenanteil zu zahlen: 

  • 14,00 im Monat für das erste fahrberechtigte Kind einer Familie
  • 7,00 im Monat für das zweite fahrberechtigte Kind einer Familie
  • für das 3. und jedes weitere fahrberechtigte Kind entfällt die Eigenbeteiligung
  • volljährige Kinder einer Familie zahlen grundsätzlich 14,00 im Monat und werden bei der Zählung nicht berücksichtigt
Grundschulen

Grundsätzlich wäre von den Schülerinnen und Schülern ein Eigenanteil von 7,00 im Monat zu zahlen. Diese Kosten übernimmt die Wallfahrtsstadt Kevelaer gemäß Ratsbeschluss vom 22.05.2012 als freiwillige Leistung. Insofern fallen für Grundschüler keine Kosten an.

Nichtfreifahrtberechtigte haben die Möglichkeit, das SchokoTicket als Selbstzahler gegen Zahlung von derzeit 37,35 pro Monat als Jahreskarte zu abonnieren. Den Bestellschein für dieses Ticket erhalten Sie im Schulsekretariat oder in den Kundencentern des VRR.

SchokoTicket und Schulpraktikum

Der Schulträger übernimmt Fahrkosten während des Schülerbetriebspraktikums nur bis zu einer Entfernung von 25 km ab Schule oder Wohnort nach der Schülerfahrkostenverordnung. Öffentliche Verkehrsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

Ist die Schülerin oder der Schüler bereits im Besitz eines SchokoTickets, können die Fahrten zum Praktikum in vielen Fällen mit diesem Ticket erfolgen. Ist dies nicht möglich und besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme zur Praktikumsstelle, erfolgt diese im Rahmen einer nachträglichen Erstattung.

Kann ich auch für die Nutzung anderer Fahrzeuge Fahrkosten geltend machen?

Benutzer eigener Fahrzeuge (PKW oder sonstige Kraftfahrzeuge) erhalten in der Regel keine Fahrkostenerstattung.

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:

  1. Die Schule kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zumutbar erreicht werden. Unzumutbar ist die Benutzung von Bus und Bahn, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet über drei Stunden in Anspruch nimmt (aber: Wartezeiten vor und nach dem Unterricht bleiben unberücksichtigt) oder Schülerinnen und Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen müssen. Außerdem sollte die nächste Haltestelle nicht mehr als 2 km von der Wohnung entfernt sein.
  2. Der Schulweg wird ganzjährig mit dem Fahrrad zurückgelegt. Voraussetzung ist jedoch, dass parallel kein SchokoTicket ausgestellt wird.
Mit welcher Erstattung kann ich in diesen Fällen rechnen?

Der monatliche Höchstbetrag beträgt 100 . Die Wegstreckenentschädigung beträgt für die Nutzung folgender Fahrzeuge:

FahrzeugEntschädigung
Fahrrad0,03 je km
Roller, Mofa, Motorrad0,05 je km
PKW   0,13 je km

Die Benutzung eines Privatfahrzeuges ist in der Regel nur von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels notwendig. Mitfahrer, die die Anspruchsvoraussetzung erfüllen und bei anderen Schülern im PKW mitfahren, haben keinen eigenen Erstattungsanspruch. Lediglich der Fahrer oder die Fahrerin einer Fahrgemeinschaft kann eine Mitnahmeentschädigung (0,03 je km) geltend machen.

Sollten Ansprüche auf Erstattung von Fahrkosten gemäß den o.a. Anspruchsvoraussetzungen bestehen, ist ein entsprechender Antrag auf Nachfrage im Schulsekretariat erhältlich.

Noch Fragen?

Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung nach der Schülerfahrkostenverordnung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Schulen und Sport bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

Für alle Fragen zum SchokoTicket, zum Abonnement-Vertrag und zur Eigenbeteiligung wenden Sie sich bitte an die kostenlose Abo-Hotline der NIAG (0800) 205 11 22.

Über den unten aufgeführten Link erhalten Sie zudem weitergehende Informationen zum SchokoTicket und können dieses als Selbstzahler direkt online bestellen.

 

Informationen zu Einschränkungen bei der Schülerbeförderung:

Aktuelle Mitteilungen zu bestehenden Einschränkungen (durch Straßensperrungen, Umleitungen, etc.) erhalten Sie hier als Text oder in den Links bzw. Downloads.

 

Wichtige Information zur Schülerbeförderung nach Uedem:

Der Schulbus vom Schulzentrum fährt die Haltestelle Uedem Nordwall/Kervenheimer Str. wie folgt an:

Abfahrt Schulzentrum 12:37 Uhr -> nur freitags, Ankunft in Uedem 13:05 Uhr

Abfahrt Schulzentrum 13:20 Uhr -> nur dienstags und freitags, Ankunft in Uedem 13:50 Uhr

Abfahrt Schulzentrum 15:05 Uhr -> nur montags, mittwochs und donnerstags, Ankunft in Uedem 15:33 Uhr

Abfahrt Schulzentrum 16:45 Uhr -> nur montags, mittwochs und donnerstags, Ankunft in Uedem 17:18 Uhr

An den nicht aufgeführten Tagen ist ggfs. der ÖPNV, Linie 53, zu nutzen. Abfahrt der Linie 53 ab Kevelaer Bahnhof oder alternativ Kervenheim Markt

 

Alle Abfahrtzeiten der Schulbusse sind ansonsten im Busfahrplan unter "Downloads" abrufbar.