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Offener Ganztag

Offener Ganztag

An allen Grundschulen besteht die Möglichkeit, Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) betreuen zu lassen.

Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschule) bietet zusätzlich zum geplanten Unterricht an den Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote) an.

Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Bei Bedarf erstreckt sich der Zeitrahmen auch länger, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die OGS bietet an allen Unterrichtstagen von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr zusätzliche Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote.

Was kennzeichnet die Offene Ganztagsschule in Kevelaer?

  • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung für alle Kinder durch ein qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot
  • Kontakt zu anderen Kindern
  • feste Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben
  • Mittagstisch wird angeboten
  • intensive Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der AWO oder Caritas und dem Schulträger

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages richtet sich nach folgenden Einkommensstufen:

StufeEinkommensgrenzeBeitrag in €
(seit dem 01.08.2021)
Beitrag in €
(ab dem 01.08.2024)
1bis 12.500,00 €10,00 €11,00 €
2bis 25.000,00 €20,00 €22,00 €
3bis 37.500,00 €40,00 €44,00 €
4bis 50.000,00 €60,00 €66,00 €
5bis 65.000,00 €90,00 €99,00 €
6bis 80.000,00 €120,00 €132,00 €
7bis 95.000,00 €150,00 €165,00 €
8über 95.000,00 180,00 €198,00 €

Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben. Zusätzlich zum Elternbeitrag für die Teilnahme am Angebot der OGS wird ein Kostenbeitrag für das Mittagessen durch den Träger (AWO bzw. Caritas) erhoben.

 

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 eine Änderung/Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die ab dem 01.08.2024 gültige Höhe des monatlichen Elternbeitrages findet sich in der o.g. Tabelle.

 

Verlässlicher Halbtag:

Zusätzlich zum Offenen Ganztag bieten alle Grundschulen auch das Betreuungsangebot des Verlässlichen Halbtags (VHT) an.

Diese Betreuungsform beinhaltet die Betreuung bis zum Ende der 6. Schulstunde. Dies ist unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr.

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den Verlässlichen Halbtag beträgt aktuell (aktuell seit dem 01.08.2021) einkommensunabhängig 40,00 für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.

An unterrichtsfreien Tagen wird beim VHT keine Betreuung angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzlich in den Ferien eine Ferienbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hierfür erhebt die Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Zusatzbeitrag in Höhe von 40,00 je Kind und Ferienwoche.

 

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 eine Änderung/Erhöhung der Elternbeiträge für den Offenen Ganztag sowie den Verlässlichen Halbtag ab dem Schuljahr 2024/2025 (01.08.2024) beschlossen.

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für den Verlässlichen Halbtag beträgt ab dem 01.08.2024 einkommensunabhängig 45,00 € für das erste Kind. Für das zweite Kind wird der hälftige Beitrag fällig. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.

Für die Ferienbetreuung ergebt die Wallfahrtsstadt Kevelaer ab dem 01.08.2024 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 50,00 € je Kind und Ferienwoche.

 

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Weitere Informationen erhalten Sie bei den beiden Trägern, den jeweiligen Schulleitungen sowie dem Schulträger. Auch können Sie Informationen aus der u.a. aktuellen Satzung entnehmen. Die Anmeldung des Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten hat von den Erziehungsberechtigten schriftlich bei der jeweiligen Schul- bzw. OGS-Standortleitung zu erfolgen. Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr bindend.

Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule für die Zeit ab 01.08.2021 werden Elternbeiträge gemäß der Satzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Erhebung von Elternbeiträgen in der Fassung vom 19.02.2021 erhoben. Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme darüber hinaus besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schul- bzw. OGS-Standortleitung.

Die Offene Ganztagsschule und der Verlässliche Halbtag in Kevelaer werden von den beiden Trägern wie folgt an den Standorten betreut: 

 

AWO Kreisverband Kleve e.V.

 

Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V.

Thaerstraße 21, 47533 KleveSüdwall 1-5, 47608 Geldern

Telefon: 0 28 21 / 8 99 39 30

E-Mail: info@awo-kreiskleve.de

Homepage: www.awo-kreiskleve.de

0 28 31 / 93 95 – 0

E-Mail: info@caritas-geldern.de

Homepage: www.caritas-geldern.de

Standorte:

·       St.-Antonius-Grundschule Kevelaer

·       Grundschule Wetten

Standorte:

·         St.-Hubertus-Grundschule Kevelaer

·         St.-Franziskus-Grundschule Twisteden

·         Grundschulverbund Overberg/St. Norbert:

-          Hauptstandort Winnekendonk

-          Teilstandort Kervenheim

Downloads

Satzung Elternbeiträge OGS/VHT (aktuell bis zum 31.07.2023) ( )

Satzung Elternbeiträge OGS/VHT (ab dem 01.08.2024) ( )

Ansprechpartner

Birgit Kempen-Voß

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Claudia Poen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer