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Gebäudebegrünung

Gebäudebegrünung

Die Begrünung von Dächern und Fassaden hat sowohl unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels positive Auswirkungen. So kann Regenwasser zwischengespeichert und vor Ort verdunstet werden. Gleichzeitig hat die Begrünung isolierende Eigenschaften wodurch im Winter Energie und Heizkosten eingespart werden können und das Gebäude im Sommer kühl gehalten wird.

Welche Vorteile hat eine Gebäudebegrünung?

Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) e.V. erläutert in seinen Fachinformationen Vorteile sowie Grundlagen von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen. Auch darüber hinaus empfiehlt sich ein Blick in die Veröffentlichungen des BuGG zum Thema.

Auch auf den Seiten des Projekts Mehr Grün am Haus der Verbraucherzentrale NRW finden Sie gebündelte Informationen rund um die Begrünung von Gebäuden und des Wohnumfelds.

Eignet sich mein Gebäude für eine Dachbegrünung?

Das Gründachkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen gibt  Ihnen einen ersten Anhaltspunkt dazu, ob sich Ihr Dachflächen für eine Begrünung eignen. Geben Sie dazu Ihre Adresse in die Suchleiste ein und klicken Sie dann auf die entsprechende Dachfläche. Nachdem Sie die für Sie relevanten Dachteilstücke durch einen Klick in die weißen Kästchen ausgewählt haben, können Sie die Berechnung des Gründachpotenzials starten. Weitere Informationen zum Kataster sowie die Legende können Sie über die Schaltflächen unten rechts auf der Seite öffnen.

Gründachkataster NRW

Hat das Anlegen einer Dachbegrünung Auswirkungen auf die Niederschlagsgebühr?

Ja, statt hundert werden bei bestehender Begrünung nur dreißig Prozent der Fläche für die Niederschlagsgebühr berechnet. Zur Neuberechnung der anfallenden Gebühren müssen den Stadtwerken die geänderten Quadratmeter-Werte mitgeteilt werden, einschließlich der Information, welcher Gebäudeteil begrünt wurde. Wenden Sie sich dafür gerne unter philipp.groterhorst@stadtwerke-kevelaer.de an Herrn Groterhorst.

Werden Gebäudebegrünungen bezuschusst?

Das Förderprogramm der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Dach- und Fassadenbegrünung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Ansprechpartner

Leon Schlüter

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer