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Neue Förderprogramme

Pressemitteilung vom 10.03.2022

Das Photovoltaik-Förderprogramm wurde beendet, da der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Bürgerinnen und Bürger werden bei der Installation von Photovoltaikanlagen und der Begrünung von Dächern und Fassaden unterstützt

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer will ihre Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, aktiv Klimaschutz zu betreiben und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Deshalb wurden zwei neue Förderprogramme für Privatpersonen aufgelegt. Sowohl für das Förderprogramm Photovoltaik als auch für das Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen können ab sofort Anträge gestellt werden.

Photovoltaikförderung

Durch die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach kann jede:r Einzelne einen Beitrag zur Energiewende leisten und durch die Vermeidung fossiler Brennstoffe den Ausstoß schädlicher CO2-Emissionen senken. Gleichzeitig können durch die Nutzung des selbst produzierten Stroms Energiekosten eingespart werden. Durch einen Zuschuss zur Installation der PV-Module, schafft die Wallfahrtsstadt Kevelaer einen zusätzlichen Anreiz zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden neben Dach- und Fassadenmodulen auch Stecker-Solargeräte, mit denen auf dem Balkon oder der Terrasse Strom für den Eigenbedarf produziert werden kann. Für Stecker-Solargeräte beträgt der Zuschuss pauschal 100 . Bei den Dach- und Fassadenmodulen richtet sich die Fördersumme nach der installierten Leistung: Pro kWp werden 100 Zuschuss ausgezahlt. Die Höchstfördersumme pro Wohneinheit und Antragsteller:in beträgt 1.000 .

Förderung von Gebäudebegrünungen

Neben dem Klimaschutz steht bei der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen insbesondere die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Fokus. Denn durch die Begrünung kann zusätzliches Regenwasser zwischengespeichert und an Ort und Stelle verdunstet werden. So kann eine Überlastung des Kanalsystems bei starken Regenfällen verhindert werden. Die isolierende Wirkung der Begrünungen kann außerdem im Winter Energiekosten einsparen und im Sommer das Gebäude kühl halten.

Die Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen beträgt 50 % der förderfähigen Kosten bei maximal 15 pro Quadratmeter begrünter Fläche und maximal 1.000 pro Gebäude. Ein weiterer Anreiz für das Anlegen einer Dachbegrünung ist die Reduzierung der Niederschlagsgebühren für begrünte Dachflächen. Statt hundert werden bei bestehender Begrünung nur dreißig Prozent der Fläche berechnet. Zur Neuberechnung der anfallenden Gebühren muss den Stadtwerken mitgeteilt werden, wie sich die Quadratmeter-Werte geändert haben und welcher Gebäudeteil begrünt wurde.

Neben den beiden neu aufgelegten Förderprogrammen geht auch das Programm zur Anschaffung von Lastenrädern in die zweite Runde. Die Anträge werden in allen Programmen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Außerdem darf die Vergabe von Aufträgen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Weitere Informationen rund um die Förderthemen und zur Antragstellung finden Sie hier. Bei Fragen zu den Förderprogrammen wenden Sie sich an die Klimaschutzbeauftragte unter den unten genannten Kontaktdaten.

Photovoltaik
  • Höhe: 100 /kWp
  • Obergrenze: 1.000
  • Stecker-Solar-Geräte: 100 pauschal
Gebäudebegrünung
  • Höhe: 50 % der Kosten und maximal 15 /
  • Obergrenze: 1.000
Lastenräder
  • Höhe: 30 % der Anschaffungskosten
  • Obergrenzen: 500 für E-Lastenräder, 300 für Lastenräder und 100 für Lastenanhänger

Ansprechpartner

Maike Böhm

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer