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Neue Coronaverordnungen ab 11.01.2021

Pressemitteilung vom 08.01.2021

Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen ab dieser Zeit finden Sie in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung (ConronaSchVO), die als Download zur Verfügung steht. Sie gilt ab dem 11. Januar 2021. Die Verordnung legt verschärfte Kontaktbeschränkungen fest, so dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf - plus eventuell zu betreuender Kinder. Arbeitgeber werden weiterhin dazu aufgerufen, die Möglichkeit des Homeoffice anzubieten und auszubauen.

Die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten ab einem Erreichen eines Inzidenzwertes von 200 sind nicht unmittelbar in die CoronaSchVO eingeflossen. Es bleibt dabei, dass in NRW die Kreise mit erhöhten Inzidenzwerten besondere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales treffen können. Hierzu zählen dann auch die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Bewegungseinschränkungen.

Abgesehen von kleineren redaktionellen Änderungen im Vorspann vollzieht die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) für den schulischen Bereich in § 1 Abs. 11 nur das nach, was bereits am Mittwoch durch die Schulministerin in der Pressekonferenz kommuniziert wurde. Der eingeschränkter Pandemiebetrieb bei Kindertagesbetreuungsangeboten ist in § 2 CoronaBetrVO geregelt, welcher grundlegend geändert wurde. Die Verordnung steht ebenfalls als Download zur Verfügung.