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Neue Coronaschutzverordnung
Pressemitteilung vom 22.01.2021
Die Zahlen der Neuinfektionen gehen leicht zurück und die Corona-Beschränkungen zeigen Wirkung. Vor dem Hintergrund schnellausbreitender Mutationen sind dennoch weitere Maßnahmen erforderlich, um den Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen, so das Ergebnis einer Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten am 19.01.2021. Der Corona-Lockdown wurde daher bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ist es wichtig, dass die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.
Die Regelungen für Nordrhein-Westfalen stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung. Ab Montag, 25. Januar 2021 gilt beispielsweise, dass bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.zu tragen sind. Ferner gelten neue für Gottesdienst geänderte Auflagen sowie besondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime. Alle Neuerungen sind der Coronaschutzverordnung zu entnehmen, die unter Downloads zur Verfügung steht.
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