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Aktualisierung Corona-Verordnungen
Pressemitteilung vom 12.08.2020
Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurden am 11.08.2020 durch das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) aktualisiert.
So gilt beispielsweise im Schulbereich ab sofort Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und ab der fünften Klasse grundsätzlich auch im Unterricht. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich, wenn die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gewährleistet ist.
Zudem wurden in der CoronaSchVO Regelungen für die Kommunalwahl 2020 aufgenommen.
Der Bußgeldkatalog wurde ebenfalls an die neuen Regelungen der CoronaSchVO angepasst
Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter Downloads.
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