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Zwangseinweisung

Für eine Zwangseinweisung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ist die Abteilung 2.3 "Sicherheit und Ordnung" zuständig.

Bei Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an einen der u. g. Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Ansprechpartner

Stefanie Kersten

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer