Seiten-Sprunganker zu:
Zwangseinweisung
Für eine Zwangseinweisung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ist die Abteilung 2.3 "Sicherheit und Ordnung" zuständig.
Bei Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an einen der u. g. Ansprechpartner.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Links
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer