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Vollstreckung von Forderungen

u. a. Kontenpfändung und Lohnpfändung

Die Vollstreckung von Geldforderungen im Außendienst erfolgt durch einen Vollziehungsbeamten. Der Vollziehungsbeamte weist sich durch seinen Dienstausweis und einen Pfändungsauftrag aus. Nur der Vollziehungsbeamte darf im Außendienst für die Stadtkasse Kevelaer Geld entgegennehmen. Er quittiert Ihnen Ihre Zahlung ordnungsgemäß.

Die Vollstreckung umfasst jedoch auch die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen
  • von Einkommen beim Arbeitgeber
  • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
  • anderen verwertbaren Rechten

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz wie z.B. die Zwangsversteigerung, die Zwangssicherungshypothek und die Zwangsverwaltung werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.

Die Stadtkasse Kevelaer hat als Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit einer Schuldnerin und einem Schuldner die Vermögensauskunft selbst abzunehmen oder einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen.

Im Wege der Amtshilfe vollstreckt die Stadtkasse Kevelaer nicht nur ihre eigenen Forderungen. Als behördliche Dienstleisung vollstecken wir z.B. Forderungen anderer Kreise, Städte und Gemeinden.

Im Wege der Vollstreckungshilfe führen wir auch die Vollstreckung für folgende Forderungsgläubiger in NRW durch:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammern und -innungen, sowie andere berufsständige Kammern
  • Kirchengemeinden
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Zweckverbände, sowie
  • die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

 

 

Ansprechpartner

Sebastian Swertz

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer