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Gestattung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten möchten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz