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Eheschließung - Nottrauung
Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen mit geringem formalem Aufwand auch sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, z.B. in einer Klinik, durchgeführt werden. Das Standesamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist hier zuständig, wenn der Trauort innerhalb der Stadtgrenzen liegt.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechpartnerin oder den entsprechenden Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer