Seiten-Sprunganker zu:
Eheschließung, Heirat
Der erste Schritt zur Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Insbesondere wird bei der Anmeldung der Eheschließung geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.
Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung können Sie in der Regel frühstens 6 Monate vorher reservieren.
Die Anmeldung der Eheschließung
Nach Vorlage aller erforderlichen Urkunden und Unterlagen kann die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können.
Es besteht auch die Möglichkeit Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt als dem Wohnsitz-Standesamt zu schließen, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß am Wohnsitzstandesamt angemeldet haben. Ihre Anmeldeunterlagen geben wir an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen. Die Endabstimmung nehmen Sie bitte in eigener Zuständigkeit bei dem dann zuständigen Standesamt vor.
Für eine Eheschließung im Ausland informieren Sie sich bitte zuvor beim Standesamt. Dies erspart Ihnen unliebsame Überraschungen nach der Eheschließung bezüglich der Verwertbarkeit Ihrer Eheurkunde in Deutschland (z.B. fehlende Überbeglaubigung, erforderliche Echtheitsüberpüfung, etc.).
Eheschließungsorte
Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen sind Einschränkungen bei den zugelassenen Teilnehmern einer Trauung zu erwarten. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt über die derzeit gültigen Zahlen.
Trauzimmer im Alten Rathaus, 22 Sitzplätze (nicht barrierefrei)
Konzert- und Bühnenhaus, bis zu 80 Sitzplätze
Niederrheinisches Museum Kevelaer e.V., max. 12 Sitzplätze
Schumacherstübchen Winnekendonk, 12 Sitzplätze
(Achtung: Zur Zeit wegen Renovierungsarbeiten nicht buchbar!)
Burg Kervenheim, 20 Sitzplätze
Die Eheschließung
Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann an dem zuvor vereinbarten Eheschließungsort.
Ihre Eheurkunden werden Ihnen unmittelbar nach der Trauung ausgehändigt.
Auf Wunsch können Sie im Standesamt gerne ein Stammbuch erwerben. Wir halten stets eine Auswahl an Stammbüchern vor.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab. Besitzt einer der Verlobten zum Beispiel eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind zusätzliche Nachweise und Dokumente zu erbringen. Unter Umständen muss beim Oberlandesgericht Düsseldorf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.
Im Folgenden werden nur die "einfachsten" Konstellationen aufgeführt; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt oder kommen zu einem Beratungsgespräch.
Unterlagen, die benötigt werden, wenn die oder der Verlobte volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, die Person in Kevelaer wohnhaft und ledig ist:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
- Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten), wenn die Eheschließung bei einem Standesamt außerhalb von Kevelaer stattfinden soll
- Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten
und geschieden/verwitwet ist:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk; diese erhalten Sie beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
- Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten), wenn die Eheschließung bei einem Standesamt außerhalb von Kevelaer stattfinden soll
- Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechpartnerin oder den entsprechenden Ansprechpartner.
Kosten und Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Anmeldung der Eheschließung deutsches Recht ausländisches Recht | 90,00 € 120,00 € |
Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten | 150,00 € |
Zuschlag für Trauungen in den Ortschaften | 30,00 € |
Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt | 90,00 € |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 30,00 € |
Bescheinigung von Namensänderungen | 12,00 € |
Anerkennung von ausländischen Entscheidungen Heimatstaatentscheidungen Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung | 60,00 € 90,00 € |
Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs bzw. einer Personenstandsurkunde aus dem Personenstandsregister oder -buch | 15,00 € |
Eidesstaatliche Versicherung oder Vereidigung Dolmetscher | 30,00 € |
Rechtliche Grundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Formulare
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer