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Bildungs- und Teilhabepaket

Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kindergeld

Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:

  • Hilfen für Lernförderung
  • Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
  • ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule
  • Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Schüler-Beförderungskosten
  • Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Arbeit und Soziales. Sprechen Sie hierzu bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vor:

Für Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter

Für Leistungen für Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII) im Sozialamt

Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Sozialamt

Für Kinderzuschlag und Wohngeld in der Wohngeldstelle