Am 07.05.2026 hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos gefasst. Ziel ist es, die neuen Instrumente gezielt für Wohnbauvorhaben einzusetzen, zugleich aber städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die beschlossenen Leitlinien regeln, in welchen Bereichen der Bau-Turbo zur Anwendung kommen kann und wie Verfahren und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung und der politischen Gremien ausgestaltet sind. Im Außenbereich sowie in Gewerbe- und Industriegebieten greift der Bau-Turbo nicht.
Bürgermeister Dr. Dominik Pichler erklärt: „Mit dem Bau-Turbo wollen wir den Wohnungsbau in Kevelaer spürbar erleichtern und beschleunigen. Jede zusätzliche Wohnung zählt, um den Wohnungsmarkt zu entzerren, gerade für Familien und Menschen, die in Kevelaer ein Zuhause suchen oder sich ein Eigenheim schaffen wollen.“
Für Bauwillige hat die Stadt ein strukturiertes Verfahren eingerichtet: Zunächst findet eine gebührenfreie Vorabstimmung mit der Abteilung Stadtplanung statt. Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird geprüft, ob das Vorhaben grundsätzlich für den Bau-Turbo in Betracht kommt und welches Instrument im konkreten Fall angewendet werden kann. Anschließend folgt eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag bei der Bauordnung; mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Lukas Arntz, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauordnung, betont: „Der Bau-Turbo ist ein Werkzeugkasten mit klaren Regeln – kein Freifahrtschein. Wir können geeignete Wohnbauvorhaben schneller ermöglichen, wenn sie städtebaulich sinnvoll sind und alle fachlichen Anforderungen erfüllen. Wichtig ist, dass Interessierte frühzeitig auf uns zukommen und ihre Unterlagen gut vorbereiten.“
Grundlage für den Bau-Turbo ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, mit dem der Bundesgesetzgeber einzelne Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) geändert hat. Umwelt- und Nachbarschutz sowie eine geordnete Stadtentwicklung bleiben dabei vollständig zu beachten.
Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und rechtlichen Grundlagen des Bau-Turbos in Kevelaer sind unter dem unten aufgeführten Link zusammengefasst. Dort finden Interessierte auch Merkblätter, Checklisten und sonstige Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.
Unterlagen zur ersten Prüfung können vorzugsweise als PDF per E‑Mail an stadtplanung@kevelaer.de gesendet werden.


