Die Stadtverwaltung Kevelaer hat Hinweise erhalten, dass aktuell vermehrt Personen unterwegs sind, die an der Haustüre Verträge anbieten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang:
- Sie sind nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen und erst recht nicht, Personen ins Haus zu lassen.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und geben Sie keine sensiblen Daten (z. B. Bankverbindung) heraus. Wenn Sie unsicher sind, dann bitten Sie um Bedenkzeit oder lassen Sie sich die Unterlagen zur Prüfung geben.
- Bei Zweifeln oder Problemen rund um Haustürgeschäfte und Telekommunikationsverträge informiert und berät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertraege-an-der-haustuer-das-sind-ihre-rechte-12240
Was sind Haustürgeschäfte?
Wenn Verträge beispielsweise an der Wohnungstür, im Hausflur, auf der Straße oder nach einem überraschenden Besuch abgeschlossen werden, handelt es sich um sogenannte Haustürgeschäfte. Solche Situationen können leicht zu übereilten Entscheidungen führen – prüfen Sie Angebote daher immer in Ruhe und holen Sie im Zweifel unabhängigen Rat ein.
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