Bau-Turbo

Bau-Turbo in der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Schneller zum Wohnraum – unter klaren städtebaulichen Leitlinien.

Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat der Bundesgesetzgeber neue Instrumente geschaffen, um Wohnbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer nutzt diese Möglichkeiten gezielt – immer mit Blick auf eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Unterlagen für Bauvorhaben, die vom Bau-Turbo profitieren können.

  • Was ist der Bau-Turbo?

    Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bau-Turbo“) wurden zum 30. Oktober 2025 einzelne Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Ziel ist es, Wohnbauvorhaben schneller zu ermöglichen – zum Beispiel durch erweiterte Möglichkeiten zur Erteilung von Befreiungen in Bebauungsplangebieten, erleichterte Regelungen im unbeplanten Innenbereich und eine befristete Experimentierklausel für Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Unverändert bleibt: Umweltrechtliche und andere fachliche Anforderungen (z. B. Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz) sowie nachbarliche Interessen und öffentliche Belange sind weiterhin vollständig zu beachten. 

  • Umsetzung in Kevelaer

    Am 07.05.2026 hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos gefasst (Vorlage 52 / 2026). Ziel ist es, Wohnbauvorhaben zu erleichtern, zugleich aber städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Leitlinien legen fest, in welchen Bereichen der Bau-Turbo nicht zur Anwendung kommt (z. B. Außenbereich, Gewerbe- und Industriegebiete), wie das Verfahren abläuft und welche Zuständigkeiten Verwaltung und politische Gremien haben. Die Anwendung erfolgt stets im Einzelfall und liegt im Ermessen der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Bau-Turbo-Instrumente besteht nicht.

  • Geeignete Vorhaben

    Nicht jedes Bauvorhaben ist ein Fall für den Bau-Turbo. Im Mittelpunkt stehen Wohnbauprojekte in bereits vorgesehenen Bauflächen. Grundsätzlich geeignet sind insbesondere Vorhaben, die

    • Wohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum wieder nutzbar machen,
    • innerhalb von im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen liegen,
    • nicht innerhalb von festgesetzten oder faktischen Gewerbe- oder Industriegebieten liegen,
    • nach allgemeinem Planungsrecht allein nicht oder nur schwer genehmigungsfähig sind,
    • städtebaulich verträglich sind und keine unzumutbaren Konflikte mit öffentlichen Belangen oder Nachbarn erwarten lassen.

    Die Eignung Ihres Vorhabens wird im Rahmen einer gebührenfreien Vorabstimmung mit der Abteilung Stadtplanung geprüft.

  • Verfahren & Ablauf

    1. Vorabstimmung mit der Stadtplanung

    Sie wenden sich mit Ihren Unterlagen an die Abteilung 2.1 – Stadtplanung. Dort wird geprüft,

    • ob Ihr Vorhaben nach allgemeinem Planungsrecht zulässig ist oder
    • ob Instrumente des Bau-Turbos in Betracht kommen.

    Diese Vorabstimmung ist gebührenfrei.

    2. Formelle Bauvoranfrage oder Bauantrag

    Nach der Vorprüfung reichen Sie eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag bei der Bauordnung ein. Mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt die gesetzliche Bearbeitungsfrist.

    3. Gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB

    Falls erforderlich, holt die Bauaufsichtsbehörde die Zustimmung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein. Je nach Instrument entscheidet die Verwaltung im Rahmen des laufenden Geschäfts oder der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

  • Rechtliche Instrumente

    § 31 Abs. 3 BauGB
    Erweiterte Möglichkeiten zur Erteilung von Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus – auch in mehreren vergleichbaren Fällen.
    § 34 Abs. 3b BauGB
    Abweichen vom Erfordernis des „Einfügens“ im unbeplanten Innenbereich mit Zustimmung der Gemeinde für Wohngebäude.
    § 246e BauGB
    Befristete Experimentierklausel (bis 31.12.2030) für Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen oder bestehender wieder nutzbar gemacht wird.
    § 36a BauGB
    Gemeindliche Zustimmung innerhalb von drei Monaten als Voraussetzung für die Anwendung der Erleichterungen. Kein Rechtsanspruch auf Zustimmung.

  • Unterlagen & Checkliste

    Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller kann geprüft werden, ob der Bau-Turbo für Ihr Vorhaben in Frage kommt. Für die erste Prüfung Ihres Vorhabens im Rahmen des Bau-Turbos benötigt die Stadtplanung unter anderem:

    • Lageplan mit Position der Baukörper, Höhenentwicklung, Geschossigkeit und Stellplätzen (ggf. Lageplan nach § 3 BauPrüfVO),
    • vorhandene Ansichtszeichnungen,
    • Kennzahlen zur baulichen Ausnutzung (z. B. GRZ, GFZ),
    • Nachweis der Erschließung,
    • Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung,
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung über die betreffenden Grundstücke,
    • ausgefüllte Checkliste Bau-Turbo
    • ausgefülltes Formular Angaben zum Antragssteller.

    Bitte senden Sie die Unterlagen als PDF per E‑Mail an stadtplanung@kevelaer.de.

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