Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Jugendamt

Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/2027

Eltern, die ab dem 1. August 2026 einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, sollten ihren Bedarf rechtzeitig bis zum 19. Dezember 2025 anmelden. Dies gilt sowohl für Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kitas) als auch in der Kindertagespflege (TPF).

Eltern, die bereits eine Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE erfasst haben, können diese jederzeit in ihrem Benutzerkonto einsehen und bei Bedarf abändern. Für das Kindergartenjahr 2026/27 (Start: 1. August 2026) müssen bereits bestehende Bedarfsmeldungen aktualisiert werden.

Warum eine Bedarfsanzeige notwendig ist

Die Bedarfsanzeige ist ein wichtiger Schritt, damit die Wallfahrtsstadt Kevelaer gemeinsam mit den Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen den tatsächlichen Bedarf ermitteln kann. Nur wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt, können die Wünsche der Familien weitestgehend berücksichtigt und ein Platz rechtzeitig eingeplant werden.

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor der Inanspruchnahme den für Ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf anzeigen.

Anmeldung über das Portal KITA-ONLINE

Die zentrale Anmeldung erfolgt über das Portal KITA-ONLINE, erreichbar über www.kevelaer.de/bildung-soziales/kindertagesbetreuung/.

Hier können Eltern:

  • sich über die in Kevelaer und den Ortschaften vorhandenen Kitas/Kindertagespflegepersonen informieren
  • bis zu drei Wunscheinrichtungen oder Kindertagespflegeperson auswählen
  • die gewünschte Betreuungszeit angeben
  • Bedarfsformular ausfüllen und abschicken
  • Link in der Rückmeldung bestätigen

Wichtig: Ohne Bestätigung des Links verfällt die Bedarfsanzeige!

Die Online-Anmeldung ersetzt nicht das persönliche Kennenlernen in der Kita/mit der Kindertagespflegeperson. Eltern müssen zusätzlich einen Termin in der gewünschten Einrichtung vereinbaren, um Details zu besprechen.

Die Kindertagespflege richtet sich an Kinder unter drei Jahren und bietet eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen. Vorab kann eine Fachberatung bei Frau Schoofs oder Frau Trötschkes in Anspruch genommen werden. Die endgültige Platzvergabe erfolgt in enger Abstimmung zwischen Eltern, Jugendamt und den Kindertagespflegepersonen.

Frist zur Anmeldung

Die Bedarfsanzeige für das Kindergartenjahr 2026/27 soll bis spätestens 19. Dezember 2025 erfolgen.

Entscheidung über Platzvergabe

Die Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den jeweiligen Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen.
Das Jugendamt unterstützt den Prozess, koordiniert die Anmeldungen und sorgt für einen geordneten Ablauf.
Eltern werden nach Abschluss des Verfahrens schriftlich über Zusagen oder Absagen informiert.

Unterstützung für Familien

  • Kein Internet? Die Leitungen der Kitas helfen Eltern bei der Anmeldung direkt vor Ort.
  • Fragen zur Kindertagespflege? Das Jugendamt berät umfassend und stellt den Kontakt zu passenden Kindertagespflegepersonen her.
  • Technische Probleme? Das Jugendamt unterstützt bei der Nutzung von KITA-ONLINE telefonisch und per Mail.
Keine Mitarbeitende gefunden.

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