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Kreis Kleve

Ab sofort Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Kleve

Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) in Rees und mehreren Regionen Deutschlands sowie Europas hat der Kreis Kleve gemäß einer Abstimmung mit den Nachbarkreisen und dem Land NRW eine kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Geflügelausstellungen und -märkte oder ähnliche Veranstaltungen werden untersagt. Die Maßnahmen treten zum 31. Oktober 2025 in Kraft und gelten bis auf Weiteres. Somit muss das Geflügel im gesamten Kreis Kleve ab sofort in den Stall.

Ziel ist es, den Eintrag des hochansteckenden Virus in weitere Bestände zu verhindern und damit die Geflügelhaltungen zu schützen. In den vergangenen Tagen wurden bei Wildvögeln im Kreisgebiet und in benachbarten Kreisen vermehrt Nachweise des Virus festgestellt.

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße – sind verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die einen Kontakt zu Wildvögeln zuverlässig verhindert, beispielsweise durch eine dichte Überdachung und seitliche Begrenzung mit einem engmaschigen Netz. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel. Auch Kleinsthaltungen im privaten Bereich, beispielsweise so genannte „Hobbyhühner“, gehören dazu.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Kleve vom 30. Oktober, die weitere Hinweise und alle Regelungen im Detail darstellt, wurde auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht (www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen).

Kreis Kleve appelliert an alle Geflügelhalter, die „Biosicherheit“ einzuhalten

Privaten Geflügelhaltern, auch kleinen Haltungen, wird dringend empfohlen, ebenfalls Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen:

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, so aufbewahren, dass diese für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
  • Tränken des Geflügels mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser)
  • Regelmäßige Bekämpfung von Schadnagern

Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt weiterhin die grundsätzliche Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden.

Tierhalterinnen und -halter werden gebeten, erkrankte oder verendete Tiere umgehend dem Veterinäramt des Kreises Kleve zu melden.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch großes Tierleid mit hohen Verluste an Tieren verursachen sowie immense wirtschaftliche Folgen haben kann.

Weitere Hinweise gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve unter https://www.kreis-kleve.de/gefluegelpest sowie auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de.

Quelle: Kreis Kleve

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