Kommunale Wärmeplanung
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 geschaffen. Bis dahin wird die kommunale Wärmeplanung regelmäßig aktualisiert, um sowohl planerisch als auch technisch auf dem neusten Stand zu bleiben.
Im Dezember 2024 wurde die kommunale Wärmeplanung für die Wallfahrtsstadt Kevelaer fertiggestellt. Die Ergebnisse können im Abschlussbericht eingesehen werden. Die möglichen Wärmeversorgungsgebiete zeigt diese Übersichtskarte.
Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung
Nach dem Wärmeplanungsgesetz beinhaltet die kommunale Wärmeplanung sieben Teilschritte. Nach dem Beschluss der planungsverantwortlichen Stelle wird zunächst eine grobe Eignungsprüfung vorgenommen, um Teilgebiete für eine bestimmte Art der Wärmeversorgung auszuschließen. Anschließend wird in der Bestandsanalyse die aktuelle Wärmeinfrastruktur aufgenommen. In der Potenzialanalyse werden alle erneuerbaren Potenziale für die Wärmeerzeugung analysiert. Auf Basis der Ergebnisse wird dann ein Zielszenario für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung skizziert, welches unter anderem eine gebäudescharfe Einteilung in Eignungsgebiete für die leitungsgebundene Wärmeversorgung, die Versorgung mit grünen Gasen und die Einzelversorgung vornimmt. In der Umsetzungsstrategie werden Maßnahmen beschrieben, mit denen das Zielszenario erreicht werden soll. Zur Einhaltung der im kommunalen Wärmeplan gesteckten Ziele werden weiterhin ein Controlling-Konzept und eine Verstetigungsstrategie entworfen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung
Das Ziel der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist es, mit der kommunalen Wärmeplanung die Bürger*innen bei der Wahl ihrer zukünftigen Wärmeversorgungsart zu unterstützen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, verschiedene Möglichkeiten der Wärmeversorgung abzuwägen und eine Orientierung und Planungsgrundlage für die kommenden Jahre zu geben. Dafür wird neben relevanten Akteuren wie den Stadtwerken und den regionalen Energieversorgern auch die Öffentlichkeit eingebunden und regelmäßig über den Fortschritt sowie die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung informiert.
Des Weiteren wird in der kommunalen Wärmeplanung die Machbarkeit eines Wärmenetzes im Gemeindegebiet vorläufig bewertet (s. Wärmenetz-Untersuchungsgebiet Übersichtskarte). In einem Wärmenetz werden die angeschlossenen Haushalte direkt mit regional erzeugter Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt – wie etwa durch Geothermie, Flusswasserwärme oder Biogas.
Rechtlicher Hintergrund und Einordnung
Gesetzlich vorgeschrieben wird die Kommunale Wärmeplanung durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Kommunen wie die Wallfahrtsstadt Kevelaer mit weniger als 100.000 Einwohner*innen müssen nach § 4 des WPG bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Die ursprüngliche Pflicht, dass ab dem 1. Juli 2028 in Kevelaer neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurden durch Neuregelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29. Juli 2026 aufgehoben. Damit ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen grundsätzlich wieder erlaubt.
Dies ist jedoch aus zwei Gründen nicht unbedingt die finanziell beste Entscheidung. Zum einen unterliegen diese Heizsysteme ab dem Jahr 2029 einer schrittweise ansteigenden Pflichtquote für den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe – der sogenannten Biotreppe (§ 43 GModG): bis 2040 muss der Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen (z.B. grüne Gase oder Bio-Heizöl) mind. 60 % betragen. Zum anderen wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe weiter steigen. Zum 01.01.2024 ist der CO2-Preis auf 45 € pro Tonne angestiegen, was für eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas eine Mehrbelastung von 0,816 Cent bedeutet. Im Jahr 2025 lag der CO2-Preis bei 55 € pro Tonne. In 2026 liegt er zwischen 55 und 65 €, je nach Angebot und Nachfrage. Bis zum Jahr 2045 wird der CO2-Preis weiter deutlich steigen, so dass Prognosen zufolge der CO2-Preis den reinen Erdgashandelspreis in Zukunft übersteigen könnte. Die laufenden Kosten sollten also vorsichtig verglichen werden.
Die entstehenden Mehrkosten für Haushalte können auch mit kostenlosen CO2-Preis-Rechnern ermittelt werden, etwa von PIK und rwi oder der Verbraucherzentrale.
Oft können die Kosten für Maßnahmen zur erneuerbaren Wärmeversorgung durch Förderungen stark reduziert werden. Der Förderratgeber von ALTBAUNEU hat dazu eine gute Übersicht. Zudem bietet der Kreis Kleve allen Bürger*innen eine kostenlose Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale an.

