Strompreisbremse

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse

Zur Dämpfung der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Eine dieser Maßnahmen ist die Strompreisbremse ab März 2023. Privathaushalte, kleine und mittlere sowie große Unternehmen mit registrierter Leistungsmessung werden damit im März 2023 rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse folgendermaßen:

Für einen von der Bundesregierung vorgegebenen Anteil des Verbrauchs70 bzw. 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauchs – wird der Endverbraucher bei den Stromkosten entlastet. Für den Verbrauch oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ zahlt man jeweils den vertraglich mit seinem Energieversorger vereinbarten Arbeitspreis.

Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet – entweder unter oder über 30.000 kWh pro Jahr. Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen (bis 30.000 kWh) erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zum Bruttopreis von 40 Cent / kWh. Kunden mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh, vor allem größere Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zum Nettopreis von 13 Cent / kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

Ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Strom man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.