Häufig gestellte Fragen zum NiersStrom

Ich möchte zur NiersEnergie GmbH wechseln. Was muss ich tun?

Gerne helfen wir Ihnen bei dem Anbieterwechsel. Kommen Sie mit Ihrer letzten Jahresrechnung zu uns zum Wasserturm. Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Vertrag aus und kümmern uns um alles Weitere. Oder Sie nutzen unseren Vertragsvordruck, den Sie im Online-Formularbereich finden. Schicken Sie uns diesen ausgefüllt zu und wir erledigen den Rest für Sie..

Ich möchte mich beraten lassen. Brauche ich einen Termin?

Für eine Beratung stehen wir Ihnen zu unseren Bürozeiten gerne zur Verfügung. Sie benötigen keinen Termin.

In meiner Wohnung/meinem Haus ist eine Elektroheizung vorhanden. Was ist bei der Stromanmeldung zu beachten?

Falls zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mehrere Zähler gehören, muss für jeden Zähler ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Anders als beim normalen Haushaltsstrom, wo die Personenzahl ausschlaggebend für die Abschlagshöhe ist, ist hier die Quadratmeterzahl von Bedeutung. Gerne können wir zu Beginn der Belieferung von Durchschnittsverbräuchen ausgehen. Eine Anpassung erfolgt nach der ersten Jahresrechnung. Hier wird Ihr persönlicher Verbrauch für die neue Abschlagsbemessung genutzt.

Ich habe mein Haus verkauft / ein Haus gekauft. Welche Unterlagen benötigen Sie?

Damit die Schlussrechnung mit dem Verkäufer durchgeführt werden kann sowie das Versorgungsverhältnis mit dem Käufer eingegangen werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen:
Datum der Schlüsselübergabe
Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe
Eine Kopie der ersten und der letzten Seite des Notarvertrages (mit dem Hinweis auf das veräußerte Objekt und die Vertragsparteien sowie den Unterschriften beider Parteien)
Alternativ:
Kopie des Übergabeprotokolls (mit den Unterschriften beider Parteien)
Name und Anschrift beider Vertragsparteien (sofern diese nicht aus den o.g. Kopien des Notarvertrages hervorgehen)

Ich bin umgezogen und möchte in den neuen Räumlichkeiten von der NiersEnergie GmbH versorgt werden. Bin ich an den alten Lieferanten gebunden?

Damit Sie von Ihrem bisherigen Versorger eine Schlussrechnung für die alte Wohnung erhalten, müssen Sie diesem bitte nach dem Auszug den Zählerstand mitteilen. Für die neue Wohnung können Sie den Vertrag mit uns als Lieferanten bis 6 Wochen nach dem Einzustermin abschließen. An einen anderen Lieferanten sind Sie nicht gebunden.

Wer liest den Zählerstand zum Wechseldatum ab?

Mit der Bestätigung, dass wir Sie künftig versorgen dürfen, erhalten Sie von uns auch einen Vordruck, auf dem Sie bitte selbst den Zählerstand am Wechseldatum notieren. Diesen Vordruck senden Sie uns bitte zeitnah zurück.

Kann es am Tag des Wechsels zum NiersStrom zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen?

Nein, es wird zu keinerlei Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Sie werden den Wechsel in Ihrem Haushalt nicht bemerken.

Ich möchte meine Abschläge ändern. Was muss ich machen?

Rufen Sie uns eben an oder schicken Sie uns eine kurze E-Mail. Wir ändern die Abschläge dann auf den von Ihnen gewünschten Betrag. Bedenken Sie: Sollten die Abschläge zu gering angesetzt werden, kann es zu einer Nachzahlung im Rahmen der Jahresrechnung kommen.

Die Personenzahl in meinem Haushalt hat sich geändert. Muss das mitgeteilt werden?

Sofern Sie normalen Haushaltsstrom von uns beziehen, ist die Mitteilung der geänderten Personenzahl von Vorteil für Sie. Denn dann können wir die Abschläge an die neue Personenzahl anpassen. So verhindern Sie eine mögliche hohe Nachzahlung im Rahmen der Jahresrechnung.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie kann ich das mitteilen?

Sie können uns Ihre neue Bankverbindung gerne formlos per E-Mail mitteilen. Oder Sie nutzen den Vordruck für das Sepa-Lastschriften-Mandat, das Sie im Online-Formularbereich finden. Wir können Ihnen dieses aber auch gerne zusenden.

Ich bin bereits Kunde der NiersEnergie GmbH und bin umgezogen. Was muss ich machen um weiterhin von der NiersEnergie beliefert zu werden?

Da jeder Vertrag Zähler gebunden ist, müssen wir den aktuellen Vertrag zum Auszugsdatum beenden. Hierfür benötigen wir lediglich den Zählerstand am Auszugsdatum und Ihre neue Adresse. Diese können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail formlos mitteilen.Für die neue Wohnung müssen wir einen neuen Vertrag abschließen. Hierzu können Sie gerne vorbei kommen dann füllen wir den Vertrag gemeinsam aus (denken Sie an die Zählernummer und den Zählerstand am Datum der Schlüsselübergabe - hier hilft das Übergabeprotokoll.). Oder Sie nutzen unser Vertragsvordruck, den Sie im Online-Formularbereich finden. Schicken Sie uns diesen ausgefüllt zu und wir erledigen den Rest für Sie.

Ich habe eine Ablesekarte von Westnetz bekommen/ein Ableser im Auftrag des Netzbetreibers will meinen Zähler ablesen. Hat das seine Richtigkeit?

Ja, das ist richtig. Westnetz ist der Eigentümer des Stromnetzes und hat die Pflicht und das Recht, das Stromnetz regelmäßig zu prüfen. Dies geschieht entweder durch einen Mitarbeiter, der sich persönlich bei Ihnen meldet oder Sie erhalten eine Karte, auf der Sie den aktuellen Zählerstand vermerken und an Westnetz senden.

Wird der Zählerstand für die Jahresrechnung von einem Mitarbeiter abgelesen oder muss ich diesen selbst ablesen?

Sie erhalten zum Jahresende von uns eine Ablesekarte. Diese füllen Sie bitte selbst zum Jahreswechsel aus und lassen Sie uns zukommen.

Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand zum Jahresende für die Jahresrechnung mitteile?

Wenn wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, dann schätzen wir den Stand zum Jahreswechsel anhand des bisherigen Verbrauchs.

Der Zählerstand zum Jahresende wurde zu hoch/zu niedrig geschätzt. Was nun?

Bitte schicken Sie uns in diesem Fall zeitnah nach Erhalten der Jahresrechnung ein kurzes Schreiben / eine kurze E-Mail mit Ihrer Kundennummer und dem richtigen Zählerstand. Dann korrigieren wir die Jahresrechnung.

Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung erhalten Sie etwa Ende Januar des Folgejahres. Übrigens: Aufgrund der Erstellung der Jahresrechnungen ist im Januar auch kein Abschlag zu zahlen.

Ich brauche eine Kopie der Jahresrechnung. Was nun?

Rufen Sie uns eben an oder schicken Sie uns eine kurze E-Mail. Wir lassen Ihnen gerne eine Kopie der Jahresrechnung zukommen.