Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

digitalisierung & Bürgerservice

Neue Regelungen für Fischereischeine

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer baut ihren digitalen Bürgerservice weiter aus. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Leistungen des Einwohnermeldewesens wie beispielsweise Meldebescheinigungen, einfache Melderegisterauskünfte, Selbstauskünfte und Übermittlungssperren jetzt auch online beantragen. Die Angebote sind unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros über das Serviceportal der Wallfahrtsstadt Kevelaer erreichbar: www.kevelaer.de/serviceportal

Neue Regelungen für Fischereischeine

Seit dem 1. Juli 2026 gelten außerdem neue Regelungen für Fischereischeine. Personen, die ihre Fischerprüfung ab diesem Datum bestanden haben, können den Fischereischein bei der zuständigen Verwaltung oder online über die BundID beantragen. Die Online-Beantragung ist kostengünstiger und ohne Terminvereinbarung möglich.

Wer die Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026 abgelegt hat oder bereits einen Fischereischein besitzt, muss den neuen Fischereischein persönlich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragen. Bereits vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Fischereischeine bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Dabei muss ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein Schülerausweis mitgeführt werden.

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