Nachdem in der Ratssitzung am 07.05.2026 keine der zur Beratung stehenden Varianten für eine Änderung der Satzung zur Geschwisterkindregelung eine Mehrheit gefunden hat und die bisherige Geschwisterfreistellung damit vorläufig weiterhin gilt, sollen nun alle drei Vorschläge erneut zur Abstimmung gestellt werden.
Zur Abstimmung stehen erneut folgende Varianten:
- der vollständige Wegfall der bisherigen Geschwisterermäßigung, wie er im Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorgesehen ist,
- eine befristete 50%-Regelung für das zweite Kind mit Beitragsfreiheit für weitere Geschwisterkinder bis zum 31.12.2026 und Wegfall einer Geschwisterkindregelung ab dem 01.01.2027,
- sowie eine 50%-Regelung für das zweite Kind mit Beitragsfreiheit für weitere Geschwisterkinder für das gesamte Kindergartenjahr 2026/2027.
Ziel der zusätzlichen Sitzung ist es, eine Entscheidung herbeizuführen, die sowohl den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzepts als auch dem berechtigten Bedürfnis der Familien nach Planungssicherheit bestmöglich Rechnung trägt.
Die Kommunalaufsicht hat in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich gemacht, dass bei Nichtumsetzung einer HSK-Maßnahme unverzüglich Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Konsolidierungsziele dennoch zu erreichen. Anderenfalls drohen mittelfristig Risiken für die Genehmigungsfähigkeit der HSK-Fortschreibung bis hin zu Einschränkungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft.
Unabhängig von der in dieser Sitzung zu treffenden Entscheidung ist eine grundlegende Neufassung der Elternbeitragssatzung für das Kindergartenjahr 2027/2028 vorgesehen. Diese soll die erwarteten KiBiz-Änderungen (insbesondere flexiblere Betreuungszeiten) und eine insgesamt sozial ausgewogene, haushaltsverträgliche Beitragsstruktur berücksichtigen. Ein erster inhaltlicher Aufschlag hierzu ist im Jugendhilfeausschuss am 18.06.2026 geplant.


