Auf der Marktstraße gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot. Die neue Regelung erstreckt sich über die Marktstraße bis zum St.-Klara-Platz sowie den rückwärtigen Bereich des Rathauses bis zum Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ am Roermonder Platz.
Wesentliche Bestimmungen:
- Parken in der ausgewiesenen Zone ist nicht mehr gestattet.
- Das Halten ist auf maximal drei Minuten beschränkt; zulässig ist das kurzfristige Anhalten ausschließlich zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.
- Das eingeschränkte Halteverbot gilt auf sämtlichen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb der Zone, soweit nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen abweichende Regelungen getroffen sind.
Bitte berücksichtigen Sie die Verkehrsänderung bei Ihrem Besuch in der Innenstadt.
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