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3G-Regel bei Gremiensitzungen
Neue Hygienevorschriften während der Gremiensitzungen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem heutigen Tag einen Erlass bezüglich Sitzungsdurchführungen und Gremienarbeit mitgeteilt. Danach finden die Sitzungen unter der 3 G-Regelung statt. Die Einhaltung der 3 G-Regel wird am Eingang zu den Sitzungsräumen kontrolliert. Somit gilt, dass Personen, die keinen Nachweis über eine Immunisierung (aufgrund einer Impfung oder Genesung) oder eine aktuelle Testung (mindestens ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden darf) vorlegen können, von den Sitzungen ausgeschlossen werden müssen.
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