Wer seine eigene Immobilie in der Innenstadt saniert, kann Steuern sparen: Die Wallfahrtsstadt Kevelaer erinnert Bürgerinnen und Bürger an die Sanierungssatzung, die seit 2015 besteht. Mit dieser Satzung können private Eigentümerinnen und Eigentümer in der Innenstadt bei bestimmten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden von Steuervorteilen profitieren. Wer jetzt in sein Gebäude investiert, verbessert nicht nur die eigene Immobilie, sondern stärkt zugleich die Kevelaerer Innenstadt, den lokalen Handel und die Gastronomie. Denn – ein attraktives, gepflegtes Stadtbild erhöht die Aufenthaltsqualität und trägt dazu bei, Kaufkraft in der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu halten.
„Jeder investierte Euro in die eigene Immobilie ist auch eine Investition in eine lebendige, attraktive Innenstadt“, betont Citymanager Reiner op de Hipt. „Moderne, ansprechende Fassaden und Ladenlokale sind ein wichtiges Signal an Kundinnen, Kunden und Gäste, dass sich ein Besuch in der Kevelaerer Innenstadt lohnt.“
Anerkannte Sanierungskosten können im Rahmen der geltenden steuerlichen Regelungen erhöht abgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten eine Modernisierungsvereinbarung mit der Wallfahrtsstadt Kevelaer abgeschlossen wird. Wie sich die steuerlichen Vorteile im konkreten Fall auswirken, sollte im Einzelfall vorher abgeklärt werden. Alle wichtigen Informationen stellt die Wallfahrtsstadt Kevelaer online unter www.kevelaer.de/bauen-umwelt/stadtplanung/satzungsgebiete zur Verfügung.
„Die Sanierungssatzung bietet eine sehr gute Grundlage, notwendige Investitionen in Bestandsgebäude wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen“, erläutert Lukas Arntz, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Bauordnung. „Wer frühzeitig auf uns zukommt und eine Modernisierungsvereinbarung abschließt, kann die Chancen der Satzung optimal für sein Gebäude und gleichzeitig für die positive Entwicklung der Innenstadt nutzen.“
Wer wissen möchte, ob die eigene Immobilie im Sanierungsgebiet liegt und welche Möglichkeiten eine Modernisierungsvereinbarung eröffnet, kann direkt Kontakt zur Abteilung Bauordnung (02832 122-730, bauordnung@kevelaer.de) aufnehmen. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ermutigt alle interessierten Eigentümerinnen und Eigentümer, frühzeitig das Gespräch mit der Abteilung Bauordnung zu suchen und geplante Maßnahmen abzustimmen. So lassen sich die Chancen der Sanierungssatzung optimal nutzen – für die eigene Immobilie und für eine lebendige Innenstadt.


