Die Anmeldung an einer Grundschule in der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist im Zeitraum vom 5. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu ein Informationsschreiben mit Hinweisen sowie den erforderlichen Startcodezettel. Wie bereits im letzten Jahr ist eine Anmeldung über das Online-Portal „Schulbewerbung.de“ vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung unbedingt ein Termin mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule vereinbart werden muss. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Informationsscheiben.
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann nur erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Sollten Sie Ihr Kind an der St.-Hubertus-Grundschule anmelden wollen, beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen:
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 entschieden, die St.-Hubertus-Grundschule auf eine Zweizügigkeit zurückzuführen. In Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt diese Rückführung bereits zum kommenden Schuljahr 2027/2028 und hat somit unmittelbare Auswirkung auf das Anmeldeverfahren.
Es können daher weniger Kinder an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden. Kommt es bei den Anmeldungen zu einem Anmeldeüberhang (also zu mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten bestehen), führt die Schule im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften ein Aufnahmeverfahren durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt sowie weitere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung herangezogen, wie Geschwisterkinder und der Schulweg.
Über die genauen Kriterien werden die Eltern und Erziehungsberechtigten im vorgenannten Informationsschreiben zur Einschulung ausführlich informiert.
Im Rahmen der verfügbaren Schulplätze erfolgt die Aufnahme, Überhänge werden entsprechend abgelehnt. Sollte Ihr Kind nicht an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden können, erhalten die betroffenen Eltern rechtzeitig Bescheid, um die Anmeldung an einer anderen Grundschule vornehmen zu können.
Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.
Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und die Erziehungsberechtigten keine Mitteilung erhalten haben, werden diese gebeten, sich bis zum 25. September 2026 beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Tel.-Nr. 02832 122-419 oder 122-411) zu melden.
Kinder, die nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Hierzu ist eine Vorsprache in der jeweiligen Grundschule erforderlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen finden die Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de/einschulung.


