Einschulung und Schulpflicht

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr und alle Jugendlichen, die in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben, schulpflichtig.

In besonderen Fällen besteht sowohl die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern als auch die Möglichkeit der einjährigen Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern vom Schulbesuch.

Nach dem Verlassen einer allgemein bildenden Schule sind alle Jugendlichen bis zur Volljährigkeit bzw. alle Auszubildenden bis zum Abschluss des bestehenden Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Wann wird ein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW).

Geburtsdatum des Kindes

Einschulung zum Schuljahr

01.10.2020 bis 30.09.2021
2027/2028
01.10.2021 bis 30.09.20222028/2029
01.10.2022 bis 30.09.20232029/2030
01.10.2023 bis 30.09.20242030/2031
01.10.2024 bis 30.09.20252031/2032

Jüngere Kinder, die von den Eltern für schulfähig gehalten werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag kann bei der nächstgelegenen oder jeder anderen Grundschule gestellt werden.

Wie wird über die Schulpflicht des Kindes informiert?

Das Schulverwaltungsamt informiert die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern rechtzeitig schriftlich über die Anmeldungen an den Grundschulen.

Für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2027/2028 erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigte von schulpflichtig werdenden Kindern, Anfang September ein entsprechendes Anschreiben mit allen Informationen. Die Anmeldung an einer Grundschule in der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist im Zeitraum vom 05. Oktober 2026 bis zum 16. Oktober 2026 möglich.

An welcher Grundschule kann ich mein Kind anmelden?

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann nur erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Sollten Sie Ihr Kind an der St.-Hubertus-Grundschule anmelden wollen, beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen:

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 entschieden, die St.-Hubertus-Grundschule auf eine Zweizügigkeit zurückzuführen. In Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt diese Rückführung bereits zum kommenden Schuljahr 2027/2028 und hat somit unmittelbare Auswirkung auf das Anmeldeverfahren.

Es können daher weniger Kinder an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden. Kommt es bei den Anmeldungen zu einem Anmeldeüberhang (also zu mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazitäten bestehen), führt die Schule im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften ein Aufnahmeverfahren durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt sowie weitere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung herangezogen, wie Geschwisterkinder und der Schulweg.

Über die genauen Kriterien werden die Eltern und Erziehungsberechtigten im vorgenannten Informationsschreiben zur Einschulung ausführlich informiert.

Im Rahmen der verfügbaren Schulplätze erfolgt die Aufnahme, Überhänge werden entsprechend abgelehnt. Sollte Ihr Kind nicht an der St.-Hubertus-Grundschule aufgenommen werden können, erhalten die betroffenen Eltern rechtzeitig Bescheid, um die Anmeldung an einer anderen Grundschule vornehmen zu können.

Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und die Erziehungsberechtigten keine Mitteilung erhalten haben, werden diese gebeten, sich bis zum 25. September 2026 beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu melden.

Anmeldung über das Online-Portal "Schulbewerbung.de"

Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2027/2028 erfolgt über die Nutzung des Online-Portals „Schulbewerbung.de“. Mit Schulbewerbung.de kann die Bewerbung um einen Schulplatz für Ihr Kind einfach und digital abgewickelt werden. Im Anschreiben erhalten die Erziehungsberechtigten ihre erforderlichen Zugangsdaten, den sogenannten Startcodezettel, um auf die in Schulbewerbung.de hinterlegten Daten von zugreifen zu können.

Sicherer Zugriff auf Ihre Daten mit dem BundID-Konto

Die Kontoerstellung bei Schulbewerbung.de läuft Hand in Hand mit dem Onlineservice „BundID“. Für den Login zu schulbewerbung.de benötigen Sie ein BundID-Konto. Unter https://id.bund.de können Sie kostenlos ein Konto erstellen. BundID ist ein zentrales Bürgerkonto und kann für zunehmend mehr Dienstleistungen bei Behörden genutzt werden.

Eine Anleitung für die Erstellung eines Kontos auf Schulbewerbung.de sowie die vorgeschaltete Kontenerstellung für BundID finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Mehr Infos“. Ebenso finden Sie hier ein Handbuch mit Anleitung für die Bewerbung. 

  

Wichtig:

Nach der erfolgten digitalen Bewerbung an der Grundschule in Schulbewerbung.de ist auch weiterhin das persönliche Anmeldegespräch in der Schule erforderlich.


Um Näheres über die Schulen in Kevelaer zu erfahren, können sich die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder bereits auf der Homepage der Grundschulen sowie der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die jeweilige Grundschule informieren.

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