Sterbefallbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Sterbefälle von Personen, die in Kevelaer verstorben sind, werden beim Standesamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

    Üblicherweise setzt sich der Bestatter, der von Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.

    Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospiz sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.