Sterbefallbeurkundung
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Sterbefälle von Personen, die in Kevelaer verstorben sind, werden beim Standesamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Üblicherweise setzt sich der Bestatter, der von Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospiz sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten