Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Ortsrecht

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Dieser Grundsatz des § 7 GO NRW gilt selbstverständlich nur für all diejenigen Fälle, in denen nicht schon durch höherrangiges Recht Regelungen getroffen wurden.

Auf dieser Seite stellt die Wallfahrtsstadt Kevelaer für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Sammlung der wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften insbesondere Satzungen und Verordnungen bereit. Bebauungspläne, deren verbindliche Kartenwerke den Rahmen dieser Sammlung sprengen würden, wurden nicht in die Ortsrechtssammlung aufgenommen.

Das Ortsrecht ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert. Die Vorschriften können für den privaten Gebrauch heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist bemüht, die Satzungen möglichst regelmäßig zu aktualisieren und Änderungen zeitnah in die bestehenden Texte einzuarbeiten. Es kann jedoch keine Garantie für die Aktualität der dargestellten Inhalte gegeben werden.

Der Namenszusatz "Wallfahrtsstadt" ist zurzeit noch nicht bei allen Satzungen eingepflegt. Es ist vorgesehen, dass die Satzungen im Zuge ihrer nächsten Aktualisierung und Änderung dahingehend geändert werden.

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