Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Klimaschutz

Kommunale Wärmeplanung für Kevelaer beschlossen

In der Ratssitzung vom 16. Juli hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer die Kommunale Wärmeplanung (KWP) beschlossen. Das Ziel dieser Planung ist die Entwicklung einer langfristigen, klimaneutralen und wirtschaftlich tragfähigen Strategie zur Wärmeversorgung. Von Dezember 2023 bis Dezember 2024 erstellte die Stadt zusammen mit der beauftragen Horizonte Group den Plan zur KWP. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse wurden bereits im Rahmen einer Bürgerveranstaltung vorgestellt. Innerhalb der Verwaltung kümmert sich eine Steuerungsgruppe darum, die Umsetzung der Maßnahmen anzustoßen.

So geht es weiter

Für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Kevelaer sind verschiedene konkrete Schritte vorgesehen. Im Rahmen der Planung wurden zwei Eignungsgebiete identifiziert, in denen der Aufbau eines Wärmenetzes möglich wäre. Bei einem solchen Netz werden die angeschlossenen Haushalte direkt mit regional erzeugter Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt – wie etwa durch Geothermie, Flusswasserwärme oder Biogas. Um die genaue Realisierbarkeit in Kevelaer zu prüfen, soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen die in der KWP ermittelten Potenziale weiter untersucht werden, beispielsweise im Bereich der Tiefengeothermie. Eine geplante Bürgerveranstaltung soll zudem über die Ergebnisse der Wärmeplanung, deren konkrete Auswirkungen sowie über Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren.

Zu diesen Angeboten gehört u.a. die im Oktober startende Energiekarawane, eine aufsuchende Energieberatungskampagne. Bei diesem Angebot wird Eigentümer*innen eine Energieberatung direkt bei ihnen zu Hause angeboten. Die Energiekarawane startet ab 30. September zunächst im Ortsteil Wetten.

Ein weiteres Angebot ist die BürgerSolarBeratung: geschulte Ehrenamtliche beraten interessierte Bürger*innen zu den Themen Photovoltaik und Speicher. 

Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie unter: www.kevelaer.de/klima

Rechtliche Änderungen

Gleichzeitig haben sich wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen geändert. Die ursprüngliche Pflicht, dass ab dem 1. Juli 2028 in Kevelaer neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurden durch Neuregelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29. Juli 2026 aufgehoben. Damit ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen grundsätzlich wieder erlaubt. Allerdings unterliegen diese Heizsysteme ab dem Jahr 2029 einer schrittweise ansteigenden Pflichtquote für den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe – der sogenannten Biotreppe.

„Vor dem Hintergrund steigender Energie- und Gaspreise ist es entscheidend, die Wärmeversorgung in Kevelaer Schritt für Schritt auf unabhängige und nachhaltige Beine zu stellen. Da ein großer Teil der Emissionen beim Heizen in Gebäuden entsteht, liegt genau hier der Schlüssel für eine zukunftssichere Entwicklung“, fasst Bürgermeister Dominik Pichler zusammen. „Indem wir die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas gezielt reduzieren, schützen wir nicht nur das Klima, sondern sichern langfristig auch die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Kevelaer.“

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