Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Finanzen

Haushalt und Haushaltssicherungskonzept 2026 verabschiedet

In seiner Sitzung am 24. Februar hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer den Haushalt für das Jahr 2026 sowie erstmals ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschlossen. Beide Beschlüsse wurden mit einer Mehrheit von 21 zu 18 Stimmen gefasst.

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen auf zehn Jahre angelegten Konsolidierungsplan, mit dem eine drohende Überschuldung vermieden und die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Stadt gesichert werden soll. Die vorausgegangenen Haushaltsberatungen haben deutlich gemacht, wie groß die Herausforderungen sind: Mit begrenzten finanziellen Mitteln müssen gesetzliche Aufgaben erfüllt und zugleich Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Haushalt und HSK geben hierfür nun eine verbindliche Orientierung.

Einsparungen in zentralen Bereichen

Um die Haushaltssicherung zu erreichen, sind Einsparungen in nahezu allen Aufgabenfeldern erforderlich. So wurden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer angepasst. Darüber hinaus werden Mittel unter anderem in den Bereichen Klima und Umwelt, Asylsozialarbeit, Tourismus und Kultur reduziert. Die bisherige Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder im Kindergarten und in der Tagespflege entfällt künftig.

Auch im Bereich des städtischen Personals sowie bei den laufenden Geschäftsaufwendungen werden Einsparungen vorgenommen. Dies wird in einzelnen Bereichen spürbar sein und teilweise eine Absenkung gewohnter Standards bedeuten.

Vielschichtige Herausforderungen

Die angespannte Haushaltslage ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So sind die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2024 um knapp sechs Millionen Euro zurückgegangen. Gleichzeitig werden den Kommunen weiterhin neue Aufgaben übertragen, die nicht vollständig gegenfinanziert sind.

Steigende Personalaufwendungen, höhere Kosten in der Kinderbetreuung, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und im Sozialbereich sowie allgemeine Preissteigerungen – etwa für Energie, Reinigung und Unterhaltung städtischer Gebäude – verschärfen die Situation zusätzlich. Um in den kommenden zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist daher eine konsequente Haushaltsdisziplin erforderlich.

Stabilität sichern, Belastungen fair verteilen

In den Beratungen von Politik und Verwaltung wurde darauf geachtet, zentrale Angebote für die Bürgerinnen und Bürger möglichst zu erhalten. So bleiben das Hallen- und Freibad bestehen, ebenso wichtige Investitionen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und den Brandschutz. Auch im Bereich Kultur und Tourismus wird weiterhin ein angemessenes Angebot sichergestellt.

Bürgermeister Dr. Dominik Pichler betont: „Die finanzielle Lage ist herausfordernd. Uns ist bewusst, dass die beschlossenen Einsparungen spürbar und zum Teil auch schmerzlich sind. Unser Ziel bleibt es, die städtischen Aufgaben verlässlich zu erfüllen, die Belastungen fair zu verteilen und Kevelaer auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig und lebenswert zu halten.“

Weiteres Vorgehen

In den kommenden Wochen werden einzelne Maßnahmen konkretisiert und in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Der Sozialausschuss befasst sich Anfang März unter anderem mit der Umsetzung im Bereich der Asylsozialarbeit. Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anpassung der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit der Streichung der Geschwisterkindregelung.

Weitere Themen, die politisch beraten werden, sind unter anderem die Beteiligung von Vereinen, die Einführung einer Beherbergungsabgabe sowie die künftige Abrechnung bestimmter Leistungen des Betriebshofs.

Bis zur Genehmigung des Haushalts durch den Kreis Kleve als zuständige Aufsichtsbehörde befindet sich die Stadt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Ausgaben können in dieser Zeit nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen geleistet werden.

Erläuterungen im Überblick

Weiterführende Informationen zum Haushalt 2026 und zum Haushaltssicherungskonzept finden Sie im folgenden Fragen-und-Antworten-Format mit dem Kämmerer Ralf Püplichuisen.

  • Wie hoch ist das aktuelle Defizit und wie hat es sich in den letzten Jahren entwickelt?

    Letztmalig 2022 konnte die Wallfahrtsstadt Kevelaer ein positives Jahresergebnis vorweisen in Höhe von 4.192.385 €. Ab dann konnte der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden.

    Jahresdefizit 2023: - 2.168.732 €
    Jahresdefizit 2024: - 4.907.484 €
    voraussichtliches Jahresdefizit 2025: - 13.000.000 €
    geplantes Jahresdefizit 2026: - 9.185.952 €
    geplantes Jahresdefizit 2027: - 7.315.505 €
    geplantes Jahresdefizit 2028: - 6.056.997 €
    geplantes Jahresdefizit 2029: - 5.622.312 €

  • Welche Hauptgründe haben zur Haushaltssicherung geführt? (z. B. gestiegene Sozialausgaben, Tarifsteigerungen, Energiekosten, wegbrechende Gewerbesteuer?)

    • drastisch steigenden Personalaufwendungen der vergangenen Jahre durch erforderliche Personalzugänge, aber auch hohe Tarifabschlüsse: 

    Personalaufwendungen 2022: 16.122.426 €
    Personalaufwendungen 2023: 17.094.755 €
    Personalaufwendungen 2024: 18.831.314 €
    Personalaufwendungen 2025: 20.344.993 €
    Personalaufwendungen 2026: 20.227.626 € (hier schlagen erste Einsparungen durch)

    • Dramatische Kostensteigerung insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, wirtschaftlichen Jugendhilfe und im Sozialbereich verstärkten die negative finanzielle Entwicklung, hier ein paar Zahlen:

    Defizit Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
    2024: - 5.248.606 €
    2025: - 6.420.897 €
    2026: - 7.812.206 €

    Defizit Wirtschaftliche Jugendhilfe
    2024: - 10.272.079 €
    2025: - 9.272.038 €
    2026: - 12.981.555 €

    • eine weitere Isolierung krisenbedingter Schäden entfällt. Letztmalig 2023 konnten corona- und kriegsbedingte Mehraufwendungen im Haushalt neutralisiert werden; 2023 führte dies noch zu einer Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 2,1 Mio. €, ab 2024 entfällt diese Möglichkeit

    • Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage starker Rückgang der Gewerbesteuer. 2022 lagen diese bei rd. 25 Mio. €, 2024 bei rd. 21,5 Mio. €, 2025 nur noch 15,4 Mio. €, also fast 10 Mio. weniger als noch 2022.

    • Seit 2025 aufgrund der wegbrechenden Einnahmen keine ausreichende Liquidität mehr, es müssen Liquiditätskredite in Millionenhöhe aufgenommen werden, die absehbar nicht zurückgezahlt werden können. Hierdurch wird der städtische Haushalt mit erheblichen Finanzierungszinsen belastet.

    • allgemein treffen den städtischen Haushalt aufgrund der Inflation die gleichen Preissteigerungen, wie sie auch jeden privaten Haushalt treffen: Unterhaltungskosten (Energie, Reinigung usw.) und Baukosten sind sehr stark gestiegen
  • Welche Rolle spielen externe Faktoren wie Landes- oder Bundesvorgaben?

    • Bund und Land haben in den vergangenen Jahren  kontinuierlich neue Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Eine ausreichende Finanzierung für diese Aufgaben ist aber nur teilweise erfolgt. Einen erheblichen Teil der Zusatzkosten müssen die Kommunen selber aufbringen. Hier einige Beispiele:

    1. Kinderbetreuung und Bildung
    Dies ist einer der größten Kostentreiber. Obwohl Bildung Ländersache ist, tragen die Kommunen die Last der Infrastruktur. 

    • Rechtsanspruch auf Kita-Plätze: Seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Betriebskosten und der Personalaufwand übersteigen oft bei weitem die Zuschüsse von Bund und Land.
    • Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Ab 2026 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Kommunen müssen hierfür massiv in Gebäude und Personal investieren.
    • Inklusion: Die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung erfordert bauliche Anpassungen und zusätzliches Assistenzpersonal.

    2. Soziales und Integration
    Sozialausgaben machen mittlerweile den größten Teil vieler kommunaler Haushalte aus. 

    • Unterbringung und Integration von Geflüchteten: Seit 2015/2016 und erneut durch den Ukraine-Krieg leisten Kommunen die Hauptarbeit bei der Unterbringung, Integration und Beschulung. Die Pauschalen von Bund und Ländern decken oft nicht die tatsächlichen Kosten für Wohnraum und soziale Betreuung.

    • Eingliederungshilfe: Die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) ist eine kommunale Aufgabe, deren Kosten aufgrund steigender Fallzahlen und höherer Standards stetig wachsen.

    • Bürgergeld (SGB II): Die Kommunen tragen die Kosten der Unterkunft (KdU). Steigen die Mieten oder die Anzahl der Empfänger, belastet dies direkt den kommunalen Etat. 

    3. Digitalisierung und Verwaltung

    • Onlinezugangsgesetz (OZG): Der Bund hat beschlossen, dass fast alle Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein müssen. Die technische Umsetzung und die Wartung der IT-Systeme bleiben oft an den Kommunen hängen.

    • Wohngeld-Reform: Die massive Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten führte zu einem enormen Verwaltungsaufwand in den kommunalen Ämtern, für den nicht ausreichend Personalmittel bereitgestellt wurden.

    4. Klima und Mobilität

    • Wärmeplanung: Das neue Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Kommunen dazu, bis 2026 bzw. 2028 detaillierte Wärmepläne zu erstellen. Dies erfordert teure Gutachten und Fachpersonal.

    • Verkehrswende: Der Ausbau von Radwegen und des ÖPNV wird zwar oft gefördert, die dauerhaften Unterhaltskosten und der Betrieb bleiben jedoch bei der Kommune.
  • In welchen Bereichen wird konkret gespart – und warum gerade dort?

    Die Stadt selber kann nur dort den Hebel ansetzen, wo sie selber Einflussmöglichkeiten hat, das sind leider z.B. auch freiwillige soziale Leistungen, die den Bürger natürlich treffen und zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung führen und solche, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Gründe dafür muss allerdings die Politik beantworten, letztendlich hat der Rat diese Entscheidungen getroffen. Besonders hart diskutiert, aber beschlossen, wurden:

    • die Abschaffung der Ermäßigung für Geschwisterkinder bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Bisher waren Geschwisterkinder beitragsfrei, diese Regelung wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen abgeschafft. Berücksichtigen muss man allerdings, dass das 2. und 3. Kindergartenjahr ja gesetzlich sowieso beitragsfrei sind.
    • die Einstellung der Integrationsarbeit durch die Caritas im Flüchtlingsbereich (insbesondere Wohnungssuche und -verwaltung, Sozialbetreuung in den Unterkünften
    • Einsparungen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung

    Weiterhin wurden Einsparungen beschlossen:

    • im Personalbereich (Stelleneinsparungen, Stellenbesetzungssperren); Einsparungen in den Folgejahren rd. 700.000 €)
    • im Veranstaltungs- und Kulturbereich sowie Stadtmarketing (Marketingpreis zukünftig nur in abgespeckter Form, Ballonfestival wird eingestellt, Kevelaer im Licht nur alle 2 Jahre)

    Es wurden aber natürlich nicht nur Beschlüsse über Einsparungen getroffen, sondern auch neue Einnahmen generiert, die überwiegend den Bürger treffen:

    • Erhöhung der Kostenbeteiligung für Vereine an den Betriebskosten der Sportvereine
    • Erhöhung der Beiträge für den Offenen Ganztag
    • Abschaffung der Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder bei der Kinderbetreuung
    • Erhöhung der Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen
    • Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke
    • Einführung einer Grundsteuer C ab 2027 für bebaubare, aber noch nicht bebaute Grundstücke
    • Erhöhung der Gewerbesteuer
    • Einführung einer Beherbergungsabgabe ab 2027 für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben
    • Abrechnung von Leistungen des Betriebshofs für Leistungen Dritter (wurden bisher weitgehend kostenfrei oder für einen sehr geringen Betrag erbracht)
  • Gab es Bereiche, die bewusst nicht gekürzt wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen?

    • Die großen Kostenblöcke Hallenbad und Freibad wurden z.B. überhaupt nicht diskutiert (außer dass Vorschläge für das Hallenbad zur Attraktivierung gab). Einschränkungen im Hallenbadbetrieb sind derzeit politisch nicht diskutabel, weil dies einen erheblichen Einschnitt in das Angebot für die BürgerInnen der Stadt darstellen würde (insbesondere auch SchülerInnen, Schwimmunterricht, unterschiedlichste Kursangebote) und ein ungenutztes Hallenbad totes Kapital darstellen würde. Im Gegenteil wird derzeit an einer Sanierung des Hallenbades (insbesondere Dach- und Fassade, Lüftungstechnik, Gesamtkosten rd. 8 Mio. €) gearbeitet. Hierfür wurde ein Förderantrag gestellt.

    • Beim Freibad muss bedacht werden, dass der Bäderverein Kevelaer einen erheblichen Anteil der Kosten und Arbeit trägt und mit seiner ehrenamtlichen Arbeit den Betrieb des Freibades sicherstellt. Eine z.B. Schließung würde diese ehrenamtliche Tätigkeit konterkarieren.

    • Einsparungen in der Grünflächenpflege durch den Betriebshof wurden ebenfalls abgelehnt. Hier besteht die Meinung, dass die Pflegestandards bereits auf ein Minimum reduziert sind und in Kevelaer als Wallfahrts- und Kurort eine ansprechende Außendarstellung gewährleistet werden soll.
  • Welche Auswirkungen werden die Einsparungen kurzfristig für Bürgerinnen und Bürger haben?

    • Mehrbelastung durch höhere Grundsteuern und Gewerbesteuern sowie Kostenbeteiligung in verschiedenen Bereichen (Kindergärten, OGS).
    • Standardreduzierungen aufgrund von Personaleinsparungen (das können z.B. längere Wartezeiten sein). Aufgefangen soll dies aber durch einen weiteren Ausbau der Digitalisierung werden (elektronische Antragsstellung usw.)
  • Welche Investitionen werden trotz Haushaltssicherung weitergeführt – und warum?

    Alle Maßnahmen, die für die Aufgabenerfüllung einer Stadt notwendig sind, werden auch weiterhin durchgeführt. Dazu gehört die Investition in Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser usw. Die Maßnahmen werden aber zukünftig priorisiert und entzerrt werden müssen, um die Belastung der einzelnen Haushaltsjahr zu reduzieren.

  • Gibt es Projekte, die verschoben oder gestrichen werden mussten?  

    • eine ursprünglich geplante grundlegende Erweiterung des Schulzentrums, deren Kosten mit über 30 Mio. € veranschlagt wurden, wurde bereits Mitte letzten Jahres vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung vorläufig verworfen. Notwendige Erweiterungen werden in kleineren Einzelmaßnahmen umgesetzt

    • der ursprünglich beschlossene Ausbau der Hubertus-Grundschule zur Dreizügigkeit wird noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Grund ist, dass in der ebenfalls vorhandenen Antonius-Grundschule ausreichend Raum zur Verfügung steht. Alternativ würde an der Hubertus-Grundschule eine Sanierung der Turnhalle sowie bauliche Maßnahmen zur Anpassung an den Bedarf für den Offenen Ganztag und die Schulsozialarbeit umgesetzt. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, welche Kosten mit den beiden Varianten verbunden sind

    • Bereits geplante Photovoltaik-Anlagen sollen nur noch dann umgesetzt werden, wenn der wirtschaftliche Betrieb dieser Anlagen nachgewiesen werden kann und nicht „nur“ aus klima- und umweltbedingten Gründen.
  • Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um mittelfristig wieder handlungsfähig zu werden?

    Grundsätzlich ist die Stadt auch jetzt nicht komplett handlungsunfähig. Es werden nach wie vor erhebliche Mittel in die Weiterentwicklung gesteckt. Aber die zuvor aufgeführten Maßnahmen zeigen, dass es zu teilweise erheblichen Einschränkungen kommen wird. Die Möglichkeiten der Stadt beschränken sich im Wesentlichen auf Maßnahmen, bei denen keine Rechtspflicht besteht. Weitere Steuererhöhungen für die nächsten Jahre können nicht ausgeschlossen werden, einig ist man sich aber darüber, dass auch die BürgerInnen nicht unbegrenzt belastbar sind, Die Stadt wird sich aber auch von einer Reihe von liebgewonnenen freiwilligen Aufgaben trennen und Standards reduzieren müssen, zumindest aber können diese nicht mehr alle kostenlos durchgeführt werden. Es kann aber jetzt nicht nur bedingungslos gespart werden. Ohne Weiterentwicklung werden auch keine Mehreinnahmen generiert werden können. Beispielsweise ist wichtig, das Gewerbeflächenangebot in Kevelaer zu vergrößern um Bestands- und neue Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten in Kevelaer zu geben. Hierdurch schafft man Arbeitsplätze und kann Einnahmen generieren (Anteil an der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer). Auch Werbemaßnahmen durch das Stadtmarketing und kulturelle Angebote werden jetzt nicht komplett eingestellt. Man muss aber auch realistisch bleiben: aus eigener Kraft wird die Stadt Kevelaer (so wie alle anderen Städte auch) kaum die finanziellen Probleme lösen können. Eine Entlastung durch Bund und Land ist unverzichtbar.

  • Wie lange wird die Haushaltssicherung voraussichtlich dauern?

    Nach den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung muss eine Stadt in der Haushaltssicherung spätestens im 10. auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr nachweisen, dass es wieder möglich ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das wäre das Jahr 2036. Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass vorher auch kein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Es muss nicht betont werden, dass dieser Zeitraum sehr lang ist und unterschiedliche derzeit noch nicht absehbare und planbare Veränderungen in diesen Zeitraum fallen werden. Im günstigsten Fall erholt sich in diesem Zeitraum die Gewerbesteuer und Bund und Land finanzieren die Kommunen auskömmlich aus. Ob dann - sofern früher ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann -eine vorzeitige Beendigung der Haushaltssicherung möglich ist, muss dann zu gegebener Zeit mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden.

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