Der Kreis Kleve hebt am Sonntag, 1. März 2026, die allgemeine, kreisweite Stallpflicht für Geflügel auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis Kleve heute, 27. Februar, erlassen. Diese ist auf der Homepage des Kreises Kleve einzusehen
www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen (Allgemeinverfügung - Geflügelpest - 2026-014). Die kreisweite Stallpflicht resultierte aus dem immensen Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest im Winter 2025/26. Seit Ende Oktober war das Kreisgebiet von außergewöhnlich vielen Ausbrüchen betroffen. Insgesamt verzeichneten die Veterinäre 18 Ausbrüche mit rund 340.000 betroffenen Tieren. „Ein solches Ausbruchsgeschehen ist außergewöhnlich und vor allem ein harter Schlag für die betroffenen Betriebe. Daneben hat die Flut an Fällen auch die Kolleginnen und Kollegen des Kreises Kleve an die Belastungsgrenzen und darüber hinaus gebracht“, sagt Diana Nienhaus, Leitende Kreisveterinärdirektorin des Kreises Kleve.
Dass der Kreis Kleve – wie auch der benachbarte Kreis Wesel – die kreisweite Stallpflicht aufheben kann, hat mehrere Ursachen. Neben dem rückläufigen Infektionsgeschehen sind dies unter anderem die Jahreszeit-typischen Wanderbewegungen in der Wildvogelpopulation. Für den Kreis Kleve ist ausschlaggebend, dass sich die zahllosen Wintergäste in ihre Brutgebiete zurückziehen.
Halter sollen weiterhin aufmerksam bleiben
In den letzten Wochen hat sich die Geflügelpestlage entspannt: Unter anderem ist ein Rückgang der positiv getesteten Wildvogelfunde zu verzeichnen und aufgrund des Wetterumschwungs wird mit dem Weiterflug der Wintergäste gerechnet. So ist auch die Aufhebung der kreisweiten Stallpflicht aus epidemiologischer Sicht vertretbar. Die Gefahr einer möglichen Ansteckung von Geflügel mit dem Geflügelpestvirus ist jedoch nicht gebannt: Vorsicht bleibt weiterhin geboten! In Anbetracht des Ausmaßes in diesem Winter ist davon auszugehen, dass die Viruslast in der Wildvogelpopulation und in der Umgebung in den vergangenen Jahren massiv angestiegen ist. Ziel aller Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung muss es sein, den Eintrag in weitere Hausgeflügelbestände zu verhindern und so auch den Rückfluss des Virus in die Umwelt und Wildvogelpopulation zu minimieren. „Die aktuelle Lage erlaubt uns, die Stallpflicht aufzuheben. Dennoch bitte ich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, wachsam zu bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um neue Ausbrüche zu verhindern“, erklärt Diana Nienhaus.
Die Biosicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz der Haus- und Wildvogelbestände sowie der Eindämmung einer möglichen Ausbreitung auf Säugetiere. Jeder Geflügelhalter kann und muss seinen Beitrag zu dieser wichtigen Aufgabe beitragen. Aus dem Tierseuchenrecht ergeben sich gesetzliche Meldepflichten und die Eigenverantwortung der Halterinnen und Halter für die Einhaltung aller erforderlichen Biosicherheitsregeln und
-vorkehrungen.
Beispielhaft sind die folgenden wesentlichen Punkte zu nennen:
- Kontakt zu Wildvögeln reduzieren: Ausläufe nach Möglichkeit so gestalten, dass Wildvögel keinen Zugang zum eigenen Geflügel haben.
- Fütterung und Tränken: Kein Futter aufs Freie ausstreuen; Futterschalen und Tränken täglich reinigen und innerhalb des Stalls platzieren.
- Auf frühe Warnzeichen achten: schnelle, unerklärliche Tode, vermindertes Fressverhalten, reduzierte Legeleistung, Atembeschwerden, laufende Augen/Nasen, Durchfall, neurologische Ausfälle (Koordinationsstörungen, Kopfschiefhaltung).
- Meldepflicht beachten: Verdachtsfälle sofort dem zuständigen Kreisveterinäramt melden.
Quelle: Kreis Kleve


