Insolvenzverfahren Durchführung
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerRegelinsolvenzverfahren
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Vertreterinnen und Vertreter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.
Privatinsolvenz
Als Privatperson (Verbraucher im Sinne des § 304 Insolvenzordnung) müssen Sie vor Ihrem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerBeachten Sie bitte dass die Stadtkasse Kevelaer keine Schuldnerberatung anbietet, sondern lediglich die Vertretung der Wallfahrtsstadt Kevelaer als Gläubiger in Insolvenzverfahren übernimmt.