Vollstreckung von Forderungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits eine Mahnung erhalten haben und die offene Forderung innerhalb der angegebenen Frist nicht beglichen wird, erfolgt eine direkte Weiterleitung an die Vollstreckung. Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer gem. § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW war.
Vollstreckung im Innendienst
Um nachfolgend genannte Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, melden Sie sich bitte umgehend nach dem Erhalt bei der auf der Zahlungsaufforderung genannten Kontaktperson.
Die Vollstreckung im Innendienst umfasst vor allem die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen
- von Einkommen beim Arbeitgeber
- von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
- anderen verwertbaren Rechten
Bei den genannten Vollstreckungsmaßnahmen fallen Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung an, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können. Zur Abwehr der Pfändung oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen werden Zahlungen entgegengenommen.
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz wie z.B. die Zwangsversteigerung, die Zwangssicherungshypothek und die Zwangsverwaltung werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.
Die Stadtkasse Kevelaer hat als Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit einer Schuldnerin und einem Schuldner eine Vermögensauskunft selbst abzunehmen oder einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen.Vollstreckung im Außendienst
Die Vollstreckung von Geldforderungen im Außendienst erfolgt durch Vollziehungsbeamte.
Diese weisen sich durch einen Dienstausweis und einen Vollstreckungsauftrag aus. Nur die Vollziehungsbeamten dürfen im Außendienst für die Stadtkasse Kevelaer Geld entgegennehmen. Ihre Zahlung wird ordnungsgemäß quittiert.Zahlung
Sie können die offene Forderung überweisen. Damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann, geben Sie dabei bitte das in der Zahlungsaufforderung genannte Zeichen an.
Eine Barzahlung ist direkt bei der Stadtkasse (Rathaus, Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer, Raum 304) ebenfalls möglich.Weiterführende Informationen
Amtshilfe
Im Wege der Amtshilfe vollstreckt die Stadtkasse Kevelaer auf Grund Ihrer Gebietshoheit nicht nur eigene Forderungen. Als behördliche Dienstleistung werden z.B. auch Forderungen anderer Kreise, Städte und Gemeinden vollstreckt.
Im Wege der Vollstreckungshilfe führen wir auch die Vollstreckung für folgende Forderungsgläubiger in NRW durch:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammern und -innungen, sowie andere berufsständige Kammern
- Kirchengemeinden
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Zweckverbände, sowie
- die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
