Ostern steht vor der Tür und traditionelle Osterfeuer sind ein fester Bestandteil dessen. Über die Ostertage (4. bis 6. April 2026) dürfen in Kevelaer Osterfeuer veranstaltet werden. Damit die Brauchtumsfeuer sicher und regelkonform stattfinden, bitten wir die Ausrichtenden um Beachtung einiger Hinweise.
Was gilt als Brauchtumsfeuer?
Brauchtumsfeuer dienen der Pflege örtlicher Traditionen. Veranstaltende können sein: eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, eine Organisation, ein Verein oder auch eine private Haushaltung. Das Feuer muss als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.
Meldepflicht / Anzeige
Brauchtumsfeuer sind spätestens 10 Tage vor der Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Für die diesjährigen Ostertage sollte die Anzeige somit bis spätestens heute eingereicht sein, damit notwendige Prüfungen und Abstimmungen erfolgen können. Eine vorherige Anzeige ist zwingend erforderlich.
Kontrollen durch die Feuerwehr
Die Feuerwehr wird stichprobenartige Kontrollen bei den Osterfeuern durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie die Einsatzkräfte durch kooperative Mitarbeit.
Zulässiges Brennmaterial
Es darf ausschließlich Folgendes verbrannt werden:
- unbehandeltes Holz,
- Baum- und Strauchschnitt,
- sonstige Pflanzenreste.
Das Verbrennen von behandeltem Holz, Müll, Gartenabfällen mit Fremdstoffen oder sonstigen unerlaubten Materialien ist untersagt.
Sicherheit und Rücksicht
Sorgen Sie für ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und Freileitungen sowie für geeignete Löschmittel vor Ort und handeln Sie rücksichtsvoll gegenüber Anwohnenden und der Umwelt.
In Abhängigkeit von der Größe des Brauchtumsfeuers müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
A. für Feuerstellen bis zu einem Volumen von 1 m³ mindestens 25 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
B. für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer Höhe von 3,50 m.
- mindestens 100 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,
- 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.
Für Rückfragen und zur Einreichung der Anzeige wenden Sie sich bitte an die unten genannte Ansprechpartnerin.


