Stadtverwaltungsgebäude der Stadtkevelaer

Finanzen

Haushalt und Haushaltssicherungskonzept 2026 verabschiedet

In seiner Sitzung am 24. Februar hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer den Haushalt für das Jahr 2026 sowie erstmals ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschlossen. Beide Beschlüsse wurden mit einer Mehrheit von 21 zu 18 Stimmen gefasst.

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen auf zehn Jahre angelegten Konsolidierungsplan, mit dem eine drohende Überschuldung vermieden und die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Stadt gesichert werden soll. Die vorausgegangenen Haushaltsberatungen haben deutlich gemacht, wie groß die Herausforderungen sind: Mit begrenzten finanziellen Mitteln müssen gesetzliche Aufgaben erfüllt und zugleich Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Haushalt und HSK geben hierfür nun eine verbindliche Orientierung.

Einsparungen in zentralen Bereichen

Um die Haushaltssicherung zu erreichen, sind Einsparungen in nahezu allen Aufgabenfeldern erforderlich. So wurden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer angepasst. Darüber hinaus werden Mittel unter anderem in den Bereichen Klima und Umwelt, Asylsozialarbeit, Tourismus und Kultur reduziert. Die bisherige Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder im Kindergarten und in der Tagespflege entfällt künftig.

Auch im Bereich des städtischen Personals sowie bei den laufenden Geschäftsaufwendungen werden Einsparungen vorgenommen. Dies wird in einzelnen Bereichen spürbar sein und teilweise eine Absenkung gewohnter Standards bedeuten.

Vielschichtige Herausforderungen

Die angespannte Haushaltslage ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So sind die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2024 um knapp sechs Millionen Euro zurückgegangen. Gleichzeitig werden den Kommunen weiterhin neue Aufgaben übertragen, die nicht vollständig gegenfinanziert sind.

Steigende Personalaufwendungen, höhere Kosten in der Kinderbetreuung, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und im Sozialbereich sowie allgemeine Preissteigerungen – etwa für Energie, Reinigung und Unterhaltung städtischer Gebäude – verschärfen die Situation zusätzlich. Um in den kommenden zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist daher eine konsequente Haushaltsdisziplin erforderlich.

Stabilität sichern, Belastungen fair verteilen

In den Beratungen von Politik und Verwaltung wurde darauf geachtet, zentrale Angebote für die Bürgerinnen und Bürger möglichst zu erhalten. So bleiben das Hallen- und Freibad bestehen, ebenso wichtige Investitionen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und den Brandschutz. Auch im Bereich Kultur und Tourismus wird weiterhin ein angemessenes Angebot sichergestellt.

Bürgermeister Dr. Dominik Pichler betont: „Die finanzielle Lage ist herausfordernd. Uns ist bewusst, dass die beschlossenen Einsparungen spürbar und zum Teil auch schmerzlich sind. Unser Ziel bleibt es, die städtischen Aufgaben verlässlich zu erfüllen, die Belastungen fair zu verteilen und Kevelaer auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig und lebenswert zu halten.“

Weiteres Vorgehen

In den kommenden Wochen werden einzelne Maßnahmen konkretisiert und in den zuständigen Fachausschüssen beraten. Der Sozialausschuss befasst sich Anfang März unter anderem mit der Umsetzung im Bereich der Asylsozialarbeit. Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anpassung der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit der Streichung der Geschwisterkindregelung.

Weitere Themen, die politisch beraten werden, sind unter anderem die Beteiligung von Vereinen, die Einführung einer Beherbergungsabgabe sowie die künftige Abrechnung bestimmter Leistungen des Betriebshofs.

Bis zur Genehmigung des Haushalts durch den Kreis Kleve als zuständige Aufsichtsbehörde befindet sich die Stadt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Ausgaben können in dieser Zeit nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen geleistet werden.

Erläuterungen im Überblick

Weiterführende Informationen zum Haushalt 2026 und zum Haushaltssicherungskonzept finden Sie im folgenden Fragen-und-Antworten-Format mit dem Kämmerer Ralf Püplichuisen.

  • Wie hoch ist das aktuelle Defizit und wie hat es sich in den letzten Jahren entwickelt?

    Unsere Stadt konnte letztmalig im Jahr 2022 ein positives Jahresergebnis erzielen. Dieses belief sich auf 4.192.385 €.

    Seitdem ist ein Haushaltsausgleich nicht mehr gelungen. Die finanzielle Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

    • Jahresdefizit 2023: – 2.168.732 €
    • Jahresdefizit 2024: – 4.907.484 €
    • Voraussichtliches Jahresdefizit 2025: – 13.000.000 €
    • Geplantes Jahresdefizit 2026: – 9.185.952 €
    • Geplantes Jahresdefizit 2027: – 7.315.505 €
    • Geplantes Jahresdefizit 2028: – 6.056.997 €
    • Geplantes Jahresdefizit 2029: – 5.622.312 €

    Damit zeigt sich seit 2023 eine anhaltende strukturelle Unterdeckung des Haushalts mit einer deutlichen Verschärfung im Jahr 2025 und einer schrittweisen Reduzierung der geplanten Defizite in den Folgejahren.

  • Welche Hauptgründe haben zur Haushaltssicherung geführt?

    Das anhaltende Haushaltsdefizit der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist auf mehrere, sich gegenseitig verstärkende Faktoren zurückzuführen.

    1. Deutlich gestiegene Personalaufwendungen
    In den vergangenen Jahren sind die Personalaufwendungen erheblich gestiegen. Gründe hierfür sind sowohl notwendige Personalaufstockungen zur Aufgabenerfüllung als auch hohe Tarifabschlüsse.

    Die Entwicklung im Überblick:

    • 2022: 16.122.426 €
    • 2023: 17.094.755 €
    • 2024: 18.831.314 €
    • 2025: 20.344.993 €
    • 2026: 20.227.626 €

    Im Jahr 2026 werden erste Einsparmaßnahmen wirksam, die zu einer leichten Reduzierung führen. Insgesamt bleibt das Niveau jedoch deutlich über dem Stand von 2022.

    2. Massive Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendbereich
    Besonders stark belasten die Haushaltsentwicklung die Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung, der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie im weiteren Sozialbereich.

    Defizit Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:

    • 2024: – 5.248.606 €
    • 2025: – 6.420.897 €
    • 2026: – 7.812.206 €

    Defizit Wirtschaftliche Jugendhilfe:

    • 2024: – 10.272.079 €
    • 2025: – 9.272.038 €
    • 2026: – 12.981.555 €

    Hier zeigt sich eine strukturelle Unterdeckung mit deutlich steigender Tendenz. Die Ausgaben in diesen Bereichen sind gesetzlich oder gesellschaftlich geboten und lassen sich nur begrenzt steuern.

    3. Wegfall der Isolierung krisenbedingter Schäden
    Bis einschließlich 2023 bestand die Möglichkeit, corona- und kriegsbedingte Mehraufwendungen im Haushalt zu isolieren und damit ergebnisneutral zu stellen.

    Im Jahr 2023 führte dies noch zu einer Ergebnisverbesserung von rund 2,1 Mio. €. Seit 2024 entfällt diese Möglichkeit vollständig, sodass entsprechende Belastungen unmittelbar im Haushalt wirksam werden.

    4. Deutlicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen
    Die allgemeine wirtschaftliche Lage wirkt sich unmittelbar auf die Gewerbesteuer aus – eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.

    • 2022: rund 25 Mio. €
    • 2024: rund 21,5 Mio. €
    • 2025: 15,4 Mio. €

    Damit liegen die Einnahmen 2025 nahezu 10 Mio. € unter dem Niveau von 2022. Dieser massive Rückgang führt zu erheblichen strukturellen Einnahmeausfällen.

    5. Fehlende Liquidität und steigende Zinsbelastungen
    Seit 2025 reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit müssen Liquiditätskredite in Millionenhöhe aufgenommen werden.

    Eine kurzfristige Rückführung dieser Kredite ist absehbar nicht möglich. Dadurch entstehen zusätzliche Belastungen durch erhebliche Finanzierungszinsen, die den Haushalt weiter einschränken.

    6. Allgemeine Preissteigerungen infolge der Inflation
    Wie private Haushalte ist auch der städtische Haushalt von erheblichen Preissteigerungen betroffen. Insbesondere in den Bereichen Energie, Reinigung, Unterhaltungskosten sowie Bauleistungen sind die Aufwendungen deutlich gestiegen.

    Diese inflationsbedingten Mehrkosten verstärken die strukturelle Unterdeckung zusätzlich.

  • Welche Rolle spielen externe Faktoren wie Landes- oder Bundesvorgaben?

    In den vergangenen Jahren haben Bund und Land den Kommunen fortlaufend neue Aufgaben übertragen. Eine vollständige und dauerhafte finanzielle Ausstattung dieser zusätzlichen Verpflichtungen ist jedoch vielfach nicht erfolgt.

    Ein erheblicher Teil der entstehenden Mehrkosten verbleibt daher bei den Kommunen und belastet die kommunalen Haushalte strukturell und dauerhaft.

    Im Einzelnen zeigen sich die Auswirkungen insbesondere in folgenden Bereichen:

    1. Kinderbetreuung und Bildung
    Dieser Bereich zählt zu den größten Kostentreibern der kommunalen Haushalte. Obwohl Bildung originär Ländersache ist, tragen die Kommunen in weiten Teilen die finanzielle Verantwortung für Infrastruktur, Gebäude und Personal.

    • Rechtsanspruch auf Kita-Plätze
      Seit 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die tatsächlichen Betriebs- und Personalkosten übersteigen die Zuschüsse von Bund und Land regelmäßig deutlich.
    • Ganztagsbetreuung in Grundschulen
      Ab 2026 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Hierfür sind erhebliche Investitionen in Gebäude, Ausstattung und zusätzliches Personal erforderlich.
    • Inklusion
      Die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung erfordert bauliche Anpassungen, zusätzliche Fachkräfte sowie Assistenzpersonal. Auch hier stehen Aufwand und Finanzierung häufig nicht im Gleichgewicht.

    2. Soziales und Integration
    Die Sozialausgaben stellen mittlerweile einen der größten Ausgabenblöcke vieler kommunaler Haushalte dar.

    • Unterbringung und Integration von Geflüchteten
      Seit 2015/2016 sowie erneut infolge des Ukraine-Krieges leisten die Kommunen die Hauptarbeit bei Unterbringung, Integration und Beschulung. Die bereitgestellten Pauschalen decken die tatsächlichen Kosten – insbesondere für Wohnraum und soziale Betreuung – häufig nicht vollständig ab.
    • Eingliederungshilfe
      Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt. Die steigenden Fallzahlen und höhere qualitative Standards führen jedoch zu kontinuierlich wachsenden Ausgaben.
    • Bürgergeld (SGB II)
      Die Kommunen tragen die Kosten der Unterkunft. Steigende Mieten sowie eine höhere Zahl leistungsberechtigter Personen wirken sich unmittelbar und in voller Höhe auf den kommunalen Haushalt aus.

    3. Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung

    • Onlinezugangsgesetz (OZG)
      Der Bund verpflichtet die öffentliche Verwaltung, nahezu alle Leistungen digital anzubieten. Die technische Umsetzung, Systemeinführung, IT-Sicherheit und laufende Wartung verursachen erhebliche Kosten, die größtenteils bei den Kommunen verbleiben.
    • Wohngeld-Reform
      Die deutliche Ausweitung des berechtigten Personenkreises führte zu einem massiven Anstieg der Antragszahlen und damit zu erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Entsprechende zusätzliche Personalmittel wurden jedoch nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt.

    4. Klima- und Mobilitätsaufgaben

    • Kommunale Wärmeplanung
      Neue gesetzliche Vorgaben verpflichten Kommunen zur Erstellung umfassender Wärmepläne bis 2026 bzw. 2028. Hierfür sind kostenintensive Gutachten sowie spezialisiertes Fachpersonal erforderlich.
    • Verkehrswende
      Investitionen in Radwege und den öffentlichen Personennahverkehr werden zwar teilweise gefördert. Die dauerhaften Betriebs-, Unterhalts- und Folgekosten verbleiben jedoch bei den Kommunen und führen langfristig zu zusätzlichen Belastungen.
  • In welchen Bereichen wird konkret gespart – und warum gerade dort?

    Unsere Stadt kann Einsparungen nur in den Bereichen vornehmen, in denen sie tatsächlich eigene Gestaltungsspielräume besitzt. Diese liegen überwiegend im freiwilligen Aufgabenbereich oder bei Leistungen, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    Gerade dort treffen Kürzungen jedoch häufig unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger und führen verständlicherweise zu Diskussionen und Unmut. Die inhaltliche Entscheidung über diese Maßnahmen wurde letztlich vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen.

    Besonders intensiv diskutierte Maßnahmen

    • Abschaffung der Geschwisterkind-Ermäßigung bei Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
      Bisher waren Geschwisterkinder beitragsfrei gestellt. Diese Regelung wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgehoben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das zweite und dritte Kindergartenjahr gesetzlich beitragsfrei bleiben.
    • Einstellung der Integrationsarbeit durch die Caritas im Flüchtlingsbereich
      Betroffen sind insbesondere Leistungen wie Unterstützung bei der Wohnungssuche und -verwaltung sowie die soziale Betreuung in Unterkünften.
    • Reduzierung von Maßnahmen im Klimaschutz und in der Klimafolgenanpassung
      Auch in diesem Bereich wurden Kürzungen beschlossen, um kurzfristig Haushaltsmittel zu entlasten.

    Weitere beschlossene Einsparungen

    • Personalbereich
      Stelleneinsparungen sowie Stellenbesetzungssperren führen in den Folgejahren zu Einsparungen von rund 700.000 €.
    • Veranstaltungen, Kultur und Stadtmarketing
      • Der Marketingpreis wird künftig in reduzierter Form durchgeführt.
      • Das Ballonfestival wird eingestellt.
      • „Kevelaer im Licht“ findet nur noch alle zwei Jahre statt.

    Einnahmeverbesserungen zur Haushaltsstabilisierung
    Neben Ausgabenkürzungen wurden auch Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen beschlossen. Diese betreffen in unterschiedlichen Bereichen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen:

    • Erhöhung der Kostenbeteiligung der Vereine an den Betriebskosten der Sportanlagen
    • Erhöhung der Beiträge für den Offenen Ganztag
    • Abschaffung der Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in der Kinderbetreuung
    • Erhöhung der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen)
    • Erhöhung der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke)
    • Einführung einer Grundsteuer C ab 2027 für bebaubare, aber unbebaute Grundstücke
    • Erhöhung der Gewerbesteuer
    • Einführung einer Beherbergungsabgabe ab 2027 für Übernachtungen
    • Künftig kostendeckendere Abrechnung von Leistungen des Betriebshofs für Dritte
  • Gab es Bereiche, die bewusst nicht gekürzt wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen?

    Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden zwar zahlreiche Einsparungen beschlossen, jedoch nicht in allen kostenintensiven Bereichen. Gerade bei einzelnen größeren Ausgabenblöcken wurde bewusst darauf verzichtet, Kürzungen vorzunehmen.

    Hallenbad
    Die Kosten für das Hallenbad wurden im Rahmen der Beratungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Einschränkungen des Betriebs gelten derzeit politisch als nicht vertretbar.

    Ein reduzierter Betrieb oder gar eine Schließung würde einen erheblichen Einschnitt in das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Betroffen wären insbesondere:

    • der Schul- und Vereinssport,
    • der Schwimmunterricht für Kinder,
    • Reha-, Gesundheits- und Präventionskurse sowie
    • zahlreiche Freizeitangebote.


    Zudem würde ein ungenutztes Hallenbad ein erhebliches gebundenes Vermögen darstellen, ohne einen gesellschaftlichen Nutzen zu entfalten. Im Gegenteil: Derzeit wird eine umfassende Sanierung vorbereitet, insbesondere in den Bereichen Dach, Fassade und Lüftungstechnik. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 8 Mio. €. Hierfür wurde ein Förderantrag gestellt, um die Maßnahme finanziell tragfähig zu gestalten.

    Freibad
    Auch beim Freibad standen grundlegende Kürzungen nicht zur Diskussion. Zu berücksichtigen ist, dass der Bäderverein Kevelaer einen erheblichen Anteil an Kosten und organisatorischem Aufwand übernimmt. Durch das starke ehrenamtliche Engagement wird der Betrieb maßgeblich mitgetragen und überhaupt erst ermöglicht.

    Eine Schließung oder drastische Einschränkung würde dieses Engagement entwerten und die über Jahre gewachsene ehrenamtliche Struktur nachhaltig schwächen.

    Grünflächenpflege
    Einsparungen in der Grünflächenpflege durch den Betriebshof wurden ebenfalls abgelehnt. Nach Auffassung der politischen Gremien sind die Pflegestandards bereits auf ein Minimum reduziert.

    Darüber hinaus ist Kevelaer als Wallfahrts- und Kurort in besonderer Weise auf ein gepflegtes und ansprechendes Stadtbild angewiesen. Die äußere Wahrnehmung ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch von Standortqualität, Tourismus und Identifikation.

    Fazit
    Zusammenfassend lässt sich sagen: Besonders stark gekürzt wurde in freiwilligen Leistungen, im Veranstaltungs- und Sozialbereich sowie durch strukturelle Maßnahmen im Personal- und Einnahmebereich. In Bereichen mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung, starkem ehrenamtlichem Engagement oder langfristiger Infrastrukturbindung – wie bei den Bädern oder der Grünpflege – wurde hingegen bewusst auf einschneidende Kürzungen verzichtet.

  • Welche Auswirkungen werden die Einsparungen kurzfristig für Bürgerinnen und Bürger haben?

    Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen bleiben für die Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Folgen. Sie zeigen sich sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im täglichen Kontakt mit der Verwaltung. Finanzielle Mehrbelastungen Durch die Erhöhung der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer entstehen zusätzliche Belastungen, die mittelbar oder unmittelbar bei Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Unternehmen ankommen. Hinzu kommen höhere Kostenbeteiligungen in einzelnen Bereichen, unter anderem:

    • bei Elternbeiträgen für Kindertagesstätten,
    • im Offenen Ganztag,
    • sowie bei weiteren kommunalen Angeboten.

    Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung, insbesondere in einer Zeit, in der auch private Lebenshaltungskosten insgesamt gestiegen sind.

    • Auswirkungen auf Service und Standards
      Im Zuge von Stelleneinsparungen und Stellenbesetzungssperren kann es zudem zu sogenannten Standardreduzierungen kommen. Diese äußern sich beispielsweise in:

      • längeren Bearbeitungszeiten,
      • eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit,
      • oder längeren Wartezeiten bei Terminen.

      Ziel ist es, die gesetzlichen Kernaufgaben weiterhin zuverlässig zu erfüllen, auch wenn der Service in einzelnen Bereichen weniger komfortabel sein wird als bislang gewohnt.

    • Digitalisierung als Ausgleich
      Um die Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, soll die Digitalisierung weiter ausgebaut werden. Durch elektronische Antragstellungen, digitale Terminvergaben und Online-Services sollen Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Dies kann mittelfristig helfen, Personalengpässe abzufedern und den Zugang zu Verwaltungsleistungen flexibler zu gestalten.

    Fazit
    Die Einsparmaßnahmen führen zu höheren finanziellen Beiträgen und in Teilen zu spürbaren Veränderungen im Service. Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel, durch strukturelle Modernisierung und Digitalisierung die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.

  • Welche Investitionen werden trotz Haushaltssicherung weitergeführt – und warum?

    Ungeachtet der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen bleibt unsere Stadt handlungsfähig. Alle Maßnahmen, die für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind, werden weiterhin umgesetzt.

    Hierzu zählen insbesondere Investitionen in zentrale Infrastrukturbereiche wie:

    • Schulen,
    • Kindergärten,
    • Feuerwehrgerätehäuser
    • sowie weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

    Diese Aufgaben sind elementar für das Gemeinwohl und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und stehen daher nicht zur Debatte.

    Allerdings wird es künftig erforderlich sein, Investitionen stärker zu priorisieren und zeitlich zu entzerren. Projekte werden sorgfältiger aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls in ihrer Umsetzung gestreckt, um die Belastung einzelner Haushaltsjahre zu reduzieren und die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern.

    Ziel ist es, notwendige Zukunftsinvestitionen weiterhin zu ermöglichen – jedoch in einem realistischen, finanzierbaren Rahmen.

  • Gibt es Projekte, die verschoben oder gestrichen werden mussten?  

    Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage mussten einzelne ursprünglich geplante Projekte neu bewertet, verschoben oder in ihrem Umfang angepasst werden. Ziel ist es, notwendige Entwicklungen weiterhin zu ermöglichen, jedoch in finanziell tragbarer Form. Erweiterung des Schulzentrums Die ursprünglich vorgesehene grundlegende Erweiterung des Schulzentrums mit veranschlagten Kosten von über 30 Mio. € wurde bereits Mitte des vergangenen Jahres vorläufig verworfen. Angesichts der finanziellen Entwicklung erschien eine Umsetzung in dieser Größenordnung nicht mehr verantwortbar. Notwendige Erweiterungen sollen stattdessen in kleineren, einzeln umsetzbaren Maßnahmen realisiert werden, um sowohl den Bedarf zu decken als auch die Investitionslast zu verteilen.

    Hubertus-Grundschule
    Der beschlossene Ausbau der Hubertus-Grundschule zur Dreizügigkeit wird erneut geprüft. Hintergrund ist, dass in der ebenfalls bestehenden Antonius-Grundschule noch ausreichende Raumkapazitäten vorhanden sind. Als Alternative käme an der Hubertus-Grundschule eine Sanierung der Turnhalle sowie eine bauliche Anpassung zur Sicherstellung des Offenen Ganztags und der Schulsozialarbeit in Betracht. Die endgültige Entscheidung hängt maßgeblich von einem belastbaren Kostenvergleich zwischen den Varianten ab.

    Photovoltaik-Anlagen
    Bereits geplante Photovoltaik-Projekte sollen künftig nur dann umgesetzt werden, wenn ihre Wirtschaftlichkeit nachweislich gegeben ist. Das bedeutet: Eine Realisierung erfolgt nur, wenn ein nachhaltiger, wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt werden kann. Rein klima- oder umweltpolitische Erwägungen allein reichen angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht mehr aus, um Investitionen zu rechtfertigen.

    Zusammenfassend zeigt sich, dass keine pauschalen Streichungen vorgenommen wurden, sondern eine Priorisierung nach finanzieller Tragfähigkeit und wirtschaftlicher Vernunft erfolgt. Projekte werden dort angepasst, wo Umfang oder Zeitpunkt nicht mehr mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar sind.

  • Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um mittelfristig wieder handlungsfähig zu werden?

    Unsere Stadt ist auch in der jetzigen Lage nicht handlungsunfähig. Wir investieren weiterhin in wichtige Projekte und sorgen dafür, dass zentrale Aufgaben zuverlässig erfüllt werden – etwa in Schulen, Kindergärten, bei der Feuerwehr oder in der Infrastruktur.

    Gleichzeitig müssen wir ehrlich sagen: Die finanziellen Spielräume sind deutlich kleiner geworden. Manche Entscheidungen fallen nicht leicht – und einige werden im Alltag spürbar sein.

    Gespart werden kann vor allem dort, wo keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das betrifft leider auch Angebote, die vielen Menschen ans Herz gewachsen sind. Teilweise werden Standards reduziert oder Leistungen künftig nicht mehr vollständig kostenfrei angeboten werden können.

    Auch weitere Steuererhöhungen in den kommenden Jahren lassen sich derzeit nicht vollständig ausschließen. Uns ist aber bewusst, dass auch die Bürgerinnen und Bürger nicht unbegrenzt belastet werden können. Diese Grenze im Blick zu behalten, ist uns wichtig.

    Warum nicht einfach nur sparen?
    So naheliegend es klingt: Reines Sparen allein löst das Problem nicht. Eine Stadt, die sich nicht weiterentwickelt, verliert langfristig an Attraktivität – und damit auch an Einnahmen.

    Deshalb ist es wichtig, weiterhin in unsere Zukunft zu investieren. Ein Beispiel ist die Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Wenn bestehende Unternehmen wachsen können und neue Betriebe sich ansiedeln, entstehen Arbeitsplätze. Das stärkt unsere Stadt – durch zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und einen höheren Anteil an der Einkommensteuer.

    Auch Stadtmarketing und kulturelle Angebote werden daher nicht komplett eingestellt. Sie sind Teil dessen, was unsere Stadt lebenswert macht – für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Gäste und Unternehmen.

    Was wir realistisch sagen müssen
    Bei aller Anstrengung dürfen wir uns nichts vormachen: Die finanziellen Herausforderungen sind so groß, dass sie nicht allein aus eigener Kraft zu bewältigen sind. Das betrifft nicht nur unsere Stadt, sondern viele Kommunen.

    Eine spürbare und verlässliche Unterstützung durch Bund und Land wird notwendig sein, um dauerhaft stabile Verhältnisse zu schaffen.

  • Wie lange wird die Haushaltssicherung voraussichtlich dauern?

    Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung muss eine Stadt in der Haushaltssicherung spätestens im zehnten Jahr nach Abschluss des Haushaltsjahres nachweisen, dass sie wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Für unsere Stadt bedeutet das derzeit das Jahr 2036.

    Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass ein ausgeglichener Haushalt vor 2036 voraussichtlich nicht erreicht werden kann.

    Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Zeitraum sehr lang ist und zahlreiche Faktoren beeinflussen werden – viele davon sind heute noch nicht absehbar oder planbar. Dazu zählen zum Beispiel:

    • die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen,
    • wirtschaftliche Veränderungen,
    • mögliche Unterstützung durch Bund und Land.

    Im günstigsten Fall könnten sich die Einnahmen erholen und Bund und Land die Kommunen dauerhaft ausreichend unterstützen. Sollte dies früher eintreten, könnte eine vorzeitige Beendigung der Haushaltssicherung möglich sein. Eine Entscheidung darüber würde dann in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht getroffen werden.

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