Selbstauskunft - Online Beantragung -
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 10 Bundesmeldegesetz und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung steht jeder betroffenen Person das Recht auf eine Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu.
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Was sollte ich noch wissen?
Antragsmöglichkeiten
- Online-Dienst (nur für in Kevelaer gemeldete Personen)
Die Selbstauskunft kann über den Online-Dienst mittels BundID sofort beantragt werden. Sie erhalten vom Online-Dienst innerhalb weniger Sekunden eine PDF-Datei mit der Selbstauskunft, welche auch im Postfach des BundID-Kontos zugestellt wird.
Zum Online-Dienst Selbstauskunft - Schriftlich per Post
- Persönlich mit Termin im Bürgerservice
- Online-Dienst (nur für in Kevelaer gemeldete Personen)
