Brandschau

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Brandschau (oder Brandverhütungsschau) in NRW ist eine regelmäßige Überprüfung von Gebäuden und Anlagen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). Ziel ist es, Gefahren für Menschen und die Umwelt zu erkennen, vorbeugende Maßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen und sicherzustellen, dass Feuerwehrleute Menschen retten und Brände effektiv bekämpfen können. Die Durchführung ist für Eigentümer und Besitzer verpflichtend, und die zuständigen Gemeinden können dafür Gebühren erheben. 

    Ziele und Umfang der Brandschau 

        Beurteilung von Brandrisiken: 

        Die Brandschau bewertet, welche Faktoren die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen.

        Sicherstellung von Rettungswegen:

        Es wird überprüft, ob Rettungswege durch bauliche Maßnahmen oder technische Geräte gewährleistet sind.

        Bewertung von Löschwasserrückhaltung und Alarmierung:

        Die Löschwasserversorgung, betriebliche Maßnahmen der Brandverhütung sowie Anlagen zur Branderkennung und Alarmierung werden beurteilt. 

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

    Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Brandschau, indem es die Pflicht zur Durchführung in bestimmten, brandgefährdeten Objekten vorschreibt. 


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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