Denkmalschutz
Leistungsbeschreibung
Die Untere Denkmalbehörde kümmert sich um Schutz und Pflege der Denkmäler. Ziel ist die Erhaltung des historischen Erbes der Stadt. Denkmäler können die unterschiedlichsten Dinge sein, sie müssen aber für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung sein. Trifft das zu, müssen sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Erst dann sind sie Denkmäler und der pflegliche Umgang mit ihnen für die kommenden Generationen gesichert.
Denkmäler weisen unterschiedliche Eigenschaften auf. Robuste Burgen oder feingliedrige Rokokostuckaturen benötigen eine jeweils andere Behandlung als ein Fachwerkbauernhaus oder das Parterre eines Barockgartens. Denkmalpflege heißt der Umgang mit Denkmälern, ihre pflegliche Behandlung, ausgerichtet auf lang andauernde Erhaltung, ungestörtes Erscheinungsbild und sinnvolle Nutzung.
Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Verfahrensschritten. Sie sind nicht immer für alle Betroffenen auf Anhieb verständlich und führen zu den unterschiedlichsten Fragen. Zudem müssen Denkmäler gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Dabei werden natürlich, in größerem oder kleinerem Umfang, Veränderungen vorgenommen. Auch hier stellen sich eine Reihe von Fragen, lassen sich bürokratische Schritte nicht ausschließen.
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für den inneren Stadtkern gilt eine sogenannte Denkmalbereichssatzung. Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern und auch in der Nähe von Baudenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig.
- Bezirksregierung Düsseldorf (Denkmalschutz)
- Denkmalschutzgesetz
- Geoportal Niederrhein - Denkmäler
- Satzung der Stadt Kevelaer über den Schutz und die Einhaltung von Denkmälern und denkmalwerten Gebä.
Satzung der Stadt Kevelaer über den Schutz und die Einhaltung von Denkmälern und denkmalwerten Gebäuden für den Stadtkern in Kevelaer
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